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Zermürbende Verwaltung

Abordnungen, keine Weiterbildung, Ausschluss von Prüfungen: Ein Lehrer vermutet dahinter System. Er fühlt sich vom Freistaat gemobbt.

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© Eric Weser

Von Andrea Schawe

Dresden. Genau 15 Begebenheiten aus den vergangenen drei Jahren hat Sebastian Gärtner zusammengetragen, um gegen den Freistaat Sachsen zu klagen. Er will vom Kultusministerium Schadensersatz wegen Mobbings. Es geht um eine Abordnung an eine andere Schule, einen Schulleiter, der plötzlich nicht mehr zu sprechen ist, ein Verbot, nicht mehr in der 11. und 12. Klasse unterrichten zu dürfen, eine abgelehnte Weiterbildung, ein Jahr Bearbeitungszeit für den Antrag auf Höhergruppierung, keine Genehmigung, Abiturprüfungen abzunehmen.

Gärtner vermutet, dass seine erste Klage der Grund dafür ist, dass er gemobbt werde. Nachdem er über das Programm Unterrichtsversorgung nach seinem ersten Staatsexamen eingestellt wurde, erstritt er die Entfristung seines Arbeitsvertrages. „Sie hätten ja nicht klagen müssen“ sei ein Satz, den er immer wieder von Mitarbeitern der Bildungsagentur hörte, erzählt Gärtner vor Gericht.

Der Freistaat sieht vor allem ein Problem darin, dass Gärtner keine abgeschlossene Lehrerausbildung hat. Ihm fehlt sowohl das Referendariat als auch das zweite Staatsexamen. Damit sei er nicht Zielgruppe der Weiterbildung gewesen, erklärt die Mitarbeiterin aus dem Landesamt für Steuern und Finanzen, die den Freistaat vor Gericht vertritt. Außerdem entscheide der Schulleiter, wer Prüfungen abnimmt, Abordnungen geschehen nach Lehrer-Bedarf, die lange Bearbeitungszeit habe mit dem hohen Arbeitsaufwand im Landesamt zu tun. „Eine böse Absicht steht da nicht dahinter“, sagt sie. Der Freistaat beantragte, die Klage abzuweisen.

„Ein Problem ist, dass Sie zwei Arbeitsverträge haben“, sagt Richterin Britta Müseler. Das sei so ungewöhnlich, dass die Behörden damit nicht umgehen können. Gärtner ist an einem Gymnasium in Chemnitz und in Dippoldiswalde als Kunstlehrer beschäftigt. „Daraus erwachsen viele Dinge, die Sie als zermürbend empfinden“, sagt die Richterin. Auch weil die Dresdner Regionalstelle anders entscheidet als die Chemnitzer. An der einen Schule dürfe er sich weiterbilden und Abiprüfungen abnehmen, an der anderen nicht. „Das kann ja nicht sein“, so Gärtner. Es sei zu viel zusammengekommen, um es mit allgemeinen Schwierigkeiten in der Verwaltung zu erklären, sagt sein Anwalt.

Mobbing sei kein feststehender Rechtsbegriff, stellt die Richterin klar. In dem Fall seien auch viele unterschiedliche Leute beteiligt. „Man müsste ihnen unterstellen, dass sie sich abgesprochen haben, sie zu benachteiligen, weil sie geklagt haben.“ Sie will das Urteil im August verkünden.