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Strafe für Angriff auf Polizisten

Im dritten Schnellverfahren nach rechtsgerichteten Demonstrationen in Chemnitz ist ein Mann verurteilt worden, der einen Polizisten angegriffen hat. Er muss aber nicht ins Gefängnis - vorerst.

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© Boris Roessler/dpa

Chemnitz. Knapp vier Wochen nach einer Demonstration rechter Gruppen in Chemnitz ist am Mittwoch ein gewalttätig gewordener Mann im Schnellverfahren verurteilt worden. Wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verhängte das Amtsgericht Chemnitz gegen einen 27-Jährigen aus dem thüringischen Zeulenroda eine Bewährungsstrafe von fünf Monaten. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Amtsrichter sah es als erwiesen an, dass der mehrfach Vorbestrafte am 1. September im Anschluss an die rechtsgerichtete Demonstration von AfD, Pegida und Pro Chemnitz zwei Bundespolizisten angegriffen hat. Diese hatten nach eigenen Aussagen vor Gericht den 27-Jährigen davon abhalten wollen, eine Festnahme zu stören. Dafür hätten sie Gewalt anwenden müssen. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe. Er habe lediglich schlichtend eingreifen wollen, sagte er vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft hatte nach der Beweisaufnahme den Vorwurf der versuchten Körperverletzung fallen gelassen und im Plädoyer eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten beantragt.

Der Verteidiger, der einen Freispruch gefordert hatte, sorgte zum Abschluss des Prozesses für Aufsehen. Anwalt Martin Kohlmann, Mitbegründer der rechtspopulistischen Bewegung Pro Chemnitz, und sein Mandant störten die Urteilsbegründung durch Aufstehen und lautes Stühlerücken. Anschließend warf Kohlmann Richter Dominik Börner vor, bei seinen Ausführungen gelogen zu haben. „Sowas regt mich auf, wenn ein Richter dasitzt und lügt“, sagte Kohlmann. Der Richter erklärte, auf eine Anzeige verzichten zu wollen.

In vorangegangenen Prozessen waren im Zusammenhang mit Demonstrationen am 27. August und am 1. September in Chemnitz bereits zwei Männer wegen des Zeigens des Hitlergrußes ebenfalls im beschleunigten Verfahren verurteilt worden. Gegen einen 34-jährigen Chemnitzer hatte das Amtsgericht eine Haftstrafe von fünf Monaten verhängt, gegen einen 33 Jahre alten Mann eine Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie eine Geldstrafe von 2000 Euro. An diesem Donnerstag (13.00 Uhr) steht ein weiterer Mann aus Chemnitz vor Gericht, der am 27. August den Hitlergruß gezeigt haben soll. (dpa)