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Reichsbürger schlägt Finanzbeamten

Der Löbauer Beamte wollte das Fahrzeug des Mannes pfänden. Dafür erhielt er Prügel. Der Schläger muss nun Strafe zahlen.

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© Matthias Weber

Von Rolf Hill

Zittau. Ein 54-jähriger Zittauer hat sich jetzt wegen Widerstand gegen einen Vollstreckungsbeamten vor dem Amtsgericht Zittau verantworten müssen. Wie Staatsanwalt Uwe Schärich erläuterte, schickte das Finanzamt Löbau im Juli vorigen Jahres einen Vollzugsbeamten zu dem Angeklagten, um bei ihm die schon längere Zeit aufgelaufenen Steuerschulden einzutreiben oder gegebenenfalls eine Pfändung einzuleiten. Der Mitarbeiter des Finanzamtes brachte am Auto des Schuldners ein Pfandsiegel an und wollte im Weiteren eine Parkkralle am Rad installieren, um ein Wegfahren des Autos zu verhindern.

Der Angeklagte trat ihm gegen das Knie, schlug ihm in die Rippen und als er sich aufrichtete, noch in den Bauch. Unmittelbar danach riss der Täter das Pfandsiegel auf. Inzwischen benachrichtigte der Geschädigte die Polizei und stellte Strafantrag gegen den 54-Jährigen. Es treffe zu, dass sein Mandant mit einer Steuerschuld über gut 4 000 Euro belastet sei, räumte der Verteidiger des Angeklagten ein. Er habe dem Finanzbeamten zwar an der Tür angehört, ihn jedoch nicht in die Wohnung gelassen. Danach beobachtete er ihn an seinem Fahrzeug. Der Beschuldigte wollte sehen, was da vor sich geht. Natürlich sei er verärgert gewesen, versuchte, das alles zu verhindern und habe dabei wahrscheinlich überreagiert. Die körperliche Auseinandersetzung sei schon zutreffend, ebenso der Siegelbruch. Ursprünglich habe der Angeklagte seine Steuerschuld mit einem Scheck begleichen wollen, den aber der Beamte nicht akzeptierte, da das ausstellende Kreditinstitut in Deutschland keinen vertrauenswürdigen Ruf genießt. Es habe mehrerer Versuche bedurft, um den Angeklagten persönlich zu Gesicht zu bekommen, berichtete der Finanzbeamte. Dieser habe behauptet, sein vorgezeigter Dienstausweis sei ungültig, da er von einem Staat ausgestellt wurde, der völkerrechtlich nicht existiere.

Der Angeklagte forderte ihn auf, umgehend das Haus zu verlassen, da er sich sonst an das Deutsche Polizeihilfswerk wende. Daraufhin ging der Beamte hinaus und sah das Auto des Angeklagten auf dem Parkplatz stehen. Nachdem er sich erkundigt hatte, dass es sich tatsächlich um dessen Fahrzeug handelte, begann er mit seiner Pfändung. Dann kam es zu den körperlichen Angriffen. Schließlich habe er die Polizei gerufen. Infolge der Verletzungen sei er eine Woche arbeitsunfähig gewesen, so der Zeuge. Vier weitere Wochen sei er in einer Physiotherapie behandelt worden. Angesichts dessen, dass der Angeklagte bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten war und über seinen Verteidiger ein Geständnis abgelegt hatte, regte Richter Dr. Holger Maaß an, das Verfahren gegen eine gewisse Auflage einzustellen. Der Staatsanwalt schlug die Zahlung von je 500 Euro an den Geschädigten und an eine gemeinnützige Einrichtung vor. Angeklagter und Anwalt stimmten zu. Das Verfahren wurde deshalb vorläufig eingestellt.