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Missbrauch bei der Nachhilfe

Während der Einzelstunden verging sich ein Nachhilfelehrer in Freital an seinem Schüler. Vor Gericht bereut er die Tat.

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© dpa

Von Yvonne Popp

Freital. Dem Angeklagten ist die Ungeheuerlichkeit seiner Tat bewusst. Er selbst sagt, dass er große Schuld auf sich geladen habe. „Ich habe es getan, das steht außer Frage“, gibt er am Amtsgericht in Dippoldiswalde zu. Wie es dazu kommen konnte, kann er aber nicht erklären. Wie ferngesteuert sei er damals gewesen.

Beschuldigt wird der gebürtige Berliner des mehrfachen sexuellen Missbrauchs eines Kindes. Bei seiner Tätigkeit als Lehrer einer Freitaler Nachhilfeeinrichtung soll sich der ehemalige Lehramtsstudent einem zwölfjährigen Jungen unsittlich genähert und sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen haben. Laut Staatsanwaltschaft war es am 8. November 2016 zum ersten Übergriff gekommen, in den beiden darauffolgenden Wochen jeweils ein weiteres Mal. Nach der dritten und vermutlich letzten Tat, bei der sich der Angeklagte vor dem Jungen befriedigt hatte, war der Schüler zu seiner Mutter gegangen. Diese hatte sich umgehend an die Polizei gewandt und Anzeige erstattet.

Doch nur aufgrund der Aussagen des Jungen wäre es wohl schwierig geworden, dem 28-jährigen Deutschen die Taten nachzuweisen. Zu ungenau hatte sich das Opfer bei der Polizei geäußert. Dem Protokoll der Ermittler zufolge lag das zum einen daran, dass es dem lernbehinderten Kind sehr unangenehm war, über die Vorfälle zu sprechen und zum anderen an dessen eingeschränktem Erinnerungsvermögen.

Dass die Taten dennoch zur Anklage gebracht werden konnten, ist einzig dem Beschuldigten zuzuschreiben. Er hatte sich schwer belastet, indem er sich schon unmittelbar nach Anzeigeerstattung zu allem bekannte und bei der Vernehmung auch Einzelheiten zu den verschiedenen Tathergängen beschrieb. Untermauert wurden seine Angaben dann durch Zellstofftaschentücher, die die Polizei im Mülleimer des kleinen Unterrichtsraumes einer Freitaler Nachhilfeeinrichtung gefunden hatte. An ihnen konnten Spermaspuren des Angeklagten sichergestellt werden.

Das umfassende Geständnis des bisher nicht vorbestraften Mannes, der in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt, ist dann auch das Zünglein an der Waage, die über Haft oder Bewährung entschied. Obwohl das Jugendschöffengericht überzeugt davon ist, dass die gesunde sexuelle Entwicklung des Opfers durch den Missbrauch nachhaltig gestört worden ist und wohl auch gravierende Spätfolgen zu erwarten sind, verurteilt es den Angeklagten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Während der dreijährigen Bewährungszeit muss er seine freiwillig begonnene Psychotherapie fortsetzen. Zudem darf er für fünf Jahre keine Kinder, insbesondere Jungen unter 18 Jahren, unterrichten.

Sein Lehramtsstudium hat der Angeklagte von sich aus aufgegeben. Er absolviert inzwischen eine Ausbildung zum Verfahrensmechaniker – fernab von Kindern.