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Geständnis im Prozess um toten Syrer

Eifersucht und gekränkte Ehre haben einen jungen Syrer das Leben gekostet. Vor dem Landgericht Chemnitz müssen sich zwei Landsleute verantworten.

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© Jan Woitas/dpa

Martin Kloth

Chemnitz. Gekränkte Ehre, verletzte Gefühle und wohl auch Eifersucht: Der Prozess zum Tod eines jungen Syrers im Chemnitzer Stadtpark offenbart ein Geflecht von zwischenmenschlichen Konflikten. Sieben Monate nach dem gewaltsamen Tod des 21-Jährigen hat vor dem Landgericht Chemnitz der Strafprozess mit dem Geständnis eines der zwei Angeklagten begonnen. Der 25 Jahre alte Mann gab am Montag in einer von seinem Verteidiger verlesenen Erklärung zu, am 10. September 2017 den Landsmann mit Messerstichen verletzt zu haben. Als Motiv gab er Kränkung und verletztes Ehrgefühl an. Das Opfer war verblutet.

Angeklagt vor dem Landgericht Chemnitz sind zwei 21 und 25 Jahre alte anerkannte Flüchtlinge wegen gemeinschaftlichen Totschlags. Beide Männer sind gebürtige Syrer. Der jüngere der Beschuldigten gab an, einen Streit mit dem Opfer gehabt zu haben, aber nicht direkt an der Tat beteiligt gewesen zu sein.

Der Mitangeklagte ließ durch seinen Verteidiger erklären, dass er das Messer zum Selbstschutz mitgenommen habe. Weil er bei dem Versuch, einen Streit zu schlichten, übel beleidigt worden sei, habe er reflexartig mit dem Messer in die Bauchgegend des Opfers gestochen. An einen zweiten Messerstich habe er keine Erinnerung. Er habe den Mann nicht töten wollen und es habe keine Verabredung dazu gegeben, ließ er vortragen. Es sei der schlimmste Fehler seines Lebens gewesen und bedauere es zutiefst, dass durch ihn ein Leben beendet worden sei, gab sein Verteidiger vor Gericht die Aussage seines Mandanten wieder.

Die Ausgangslage ist verworren. Der Angeklagte Obaida A. und das Opfer Mohammed N. waren einst sehr gute Freunde. Die beiden 21-Jährigen wohnten zeitweilig in Chemnitz in der gleichen Wohnung. Zwischen ihnen aber stand - anfangs im Hintergrund - eine Frau. Nach Aussage des Angeklagten war sein Freund seit der gemeinsamen Zeit im Asylbewerberheim mit einer Landsfrau zusammen, doch beide bestritten ihm gegenüber eine Beziehung. Weil die beiden nur freundschaftlich verbunden gewesen seien, habe er sich in die Frau verliebt.

Als die Sache dann doch aufflog, habe er die Freundschaft zum Opfer aufrechterhalten wollen, las die Verteidigerin aus der vorbereiteten Erklärung vor. Nach seiner Aussage aber trieb die Umworbene dann einen Keil zwischen die Männer. Nachdem er aus der Wohnung des Opfers ausgezogen war, habe sich das Verhältnis zur Frau verbessert, die Freundschaft aber sei zerrüttet gewesen. Die Auswertung der Handys brachte einen Wust von gegenseitigen Beleidigungen an den Tag, die vor Gericht verlesen wurden.

Laut dem Angeklagten habe man sich dann nach einigem Hin und Her auf einen Termin und einen Ort für ein klärenden Gespräch geeinigt. Dort kam es dann einmal mehr zum Streit zwischen den beiden Männern. Der Mitangeklagte Abedalmola T. habe versucht zu schlichten, woraufhin ihn das Opfer beschimpft habe. Er habe dann nur gesehen, wie Mohamed N. sich plötzlich nach vorn beugte und gedacht, dass er einen Tritt in den Unterleib bekommen habe, las die Verteidigerin die Aussage ihres Mandanten vor. Er habe noch immer mit dem Verlust seines besten Freundes zu kämpfen.

Bis zum 30. Mai sind weitere fünf Verhandlungstage angesetzt. (dpa)