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Freistaat plant weiter Ankerzentrum in Dresden

Der Dresdner Stadtrat hat die Einrichtung an Bedingungen geknüpft. Das sächsische Innenministerium sieht diese aber bereits als erfüllt an.

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© Roland Halkasch

Dresden. Das Innenministerium hält an den Plänen für ein sogenanntes Ankerzentrum für Asylbewerber in Sachsen fest. Das vom Bundesinnenministerium vorgesehene Pilotprojekt soll in der Dresdner Erstaufnahmeinrichtung in der Hamburger Straße umgesetzt werden. Dafür werden auch Gespräche mit der Dresdner Stadtverwaltung geführt, sagt Jan Meinel, der Sprecher des Innenministeriums. Voraussetzung dafür sei, dass „die konzeptionelle Grundvorstellung zu den Verfahrensabläufen zwischen dem Bundesamt für Migration und der Erstaufnahmeeinrichtung geklärt ist“, fügte er hinzu.

Nach den Plänen des Bundesinnenministeriums müssen sich in den Ankerzentren die Flüchtlinge vom Tag ihrer Ankunft an so lange aufhalten, bis über ihren Asylantrag endgültig entschieden worden ist. Die Verteilung auf die Kommunen oder die Abschiebung in das Herkunftsland wird direkt von diesen Zentren aus erfolgen.

Der Dresdner Stadtrat hatte kürzlich Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP) beauftragt, Gespräche mit der Landesregierung zu führen. Die Umwandlung der Erstaufnahmeeinrichtung soll an die Voraussetzung geknüpft werden, „dass dies zu einer deutlichen Verbesserung der Situation in der Einrichtung in der Hamburger Straße führt“.

Der Freistaat Sachsen sehe in der Positionierung des Stadtrates keinen Anlass, vom Vorhaben des Pilotprojekts Abstand zu nehmen, sagt Meinel. Die Konzentration und Beschleunigung des Verfahrens diene gerade dem Ziel einer Verbesserung der gegenwärtigen Situation. „Mit einer zügigen Entscheidung der Frage, wer eine Bleibeperspektive mit anschließender Verteilung und Integration auf kommunaler Ebene hat und wer nicht, wird sowohl den Interessen der Antragsteller nach zeitnaher Klärung als auch den Interessen der Kommunen, nur diejenigen aufzunehmen, die eine Bleibeperspektive haben, Rechnung getragen.“

Behörden unter einem Dach

Die Grundidee eines Ankerzentrums sei, zur Beschleunigung des Verfahrens alle beteiligten Behörden des Bundes, des Landes und der Kommunen unter einem „organisatorischen Dach“ zusammenzufassen, erklärt Meinel. Neben dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) und der Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates sollen von Seiten der Kommune künftig der Gesundheitsdienst und die soziale Betreuung in einem Gebäude untergebracht sein. (SZ/sca)