Merken

Feuerwehrmann bedrängt

Ein Autofahrer versuchte, den Kameraden aus Waldheim anzufahren. Die Stadt erstattete Anzeige. Der Fall beschäftigt nun den Staatsanwalt.

Teilen
Folgen
© Dietmar Thomas

Von Tina Soltysiak

Waldheim. Die Meldungen darüber, dass Helfer von Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst im Einsatz behindert, bedrängt und bedroht werden, häufen sich. Nur allzu präsent sind die Bilder des Jahreswechsels am Connewitzer Kreuz in Leipzig: Vermummte feuern Silvesterraketen in Richtung der Polizisten ab. Auch in Waldheim wurden im vergangenen Jahr die ehrenamtlich tätigen Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr bedrängt. „Wir haben einen Vorfall zur Anzeige gebracht. Solche Sachverhalte sollten zeitnah und konsequent geahndet werden“, meint Ordnungsamtsleiterin Mandy Thümer.

Seit diesem Jahr beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft Chemnitz mit dem Vorfall, der sich bereits am 15. September 2017 ereignet hat. Das bestätigte Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart am Donnerstag auf Nachfrage des Döbelner Anzeigers: „Die Akte ist erst gestern hier eingegangen und befindet sich derzeit zur Akteneinsicht bei einem Rechtsanwalt.“ Bei dem mutmaßlich Tatverdächtigen handele es sich „um einen 62-jährigen Deutschen, der bislang nicht vorgeahndet ist“, ergänzte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Chemnitz.

Was war an jenem Septembertag geschehen? Um 15.55 Uhr schrillten die Piepser der Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehr Waldheim. Sie wurden von der Integrierten Rettungsleitstelle zu einem Verkehrsunfall gerufen. Dieser hatte sich auf der Umgehungsstraße in Waldheim ereignet. Die Kameraden sicherten die Unfallstelle ab – mit Verkehrsleitkegeln sowie ihren eigenen Körpern. Mittels Gesten zeigten sie wohl den herannahenden Autofahrern an, anzuhalten. „Doch ein uneinsichtiger Kraftfahrer versuchte, die gesicherte Einsatzstelle mit seinem Fahrzeug zu befahren, widersetzte sich den Einsatzkräften“, schilderte Mandy Thümer. Der mutmaßliche Täter fuhr immer wieder an, das heißt, er gab erneut Gas und versuchte, den Kameraden anzufahren. „Dies gelang dem Fahrer jedoch nicht, der Kamerad blieb unverletzt.“

Die Ordnungsamtsleiterin bat von Amts wegen um Prüfung des Sachverhaltes „mit entschiedener Konsequenz, da dies ein nicht hinzunehmendes Verhalten und mittlerweile allgemeingesellschaftlich zunehmendes Problem geworden ist“. Solch ein Verhalten sei kein Kavaliersdelikt. „Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr sind nicht nur Menschen wie du und ich, sondern in ihrer Funktion an Einsatzstellen Träger hoheitlicher Rechte“, erläuterte Mandy Thümer. Hoheitliche Aufgaben sind die erforderlichen Maßnahmen bei Bränden, Not- und Unglücksfällen, um gegenwärtige Gefahren für Leben, Gesundheit und Vermögen abzuwehren.

Nutzung des Autos als Waffe

Mandy Thümer ergänzte: „Wenn man von der Nutzung des Autos als Waffe oder zumindest als gefährlichen Gegenstand ausgeht, liegt meines Erachtens nach der Versuch der gefährlichen Körperverletzung sowie der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte im besonders schweren Fall vor.“ Die Ordnungsamtsleiterin weiß, wovon sie spricht. Bevor sie nach Waldheim wechselte, arbeitete sie für den Führungsstab der sächsischen Polizei.

Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart teilte mit: „Nach derzeitiger Aktenlage dürfte die Tat rechtlich als versuchte Nötigung einzuordnen sein.“ Weitere Angaben, insbesondere wie das Verfahren abgeschlossen werden wird, könne sie derzeit aufgrund der laufenden Aktenprüfung nicht machen. Ihr sei nicht bekannt, ob ähnliche Vorfälle im Altkreis Döbeln in letzter Zeit häufiger vorgekommen sind, ergänzte die Sprecherin.