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Chemnitz: Tatverdächtiger bleibt in Haft

Der Tatverdächtige im Fall einer tödlichen Messerattacke in Chemnitz hat mit seiner Haftbeschwerde keinen Erfolg.

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© dpa

Dresden/Chemnitz. Der in Untersuchungshaft sitzende Tatverdächtige vom Tötungsdelikt Ende August in Chemnitz bleibt vorerst hinter Gittern. Das Oberlandesgericht (OLG) hat eine Beschwerde des vermutlich aus Syrien stammenden Mannes gegen die Untersuchungshaft abgewiesen und damit Entscheidungen des Amts- und des Landgerichts Chemnitz bestätigt. Das teilte der Verteidiger des Tatverdächtigen am Donnerstag mit.

Das Oberlandesgericht Dresden war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Rechtsanwalt Oliver Marson (Berlin) kündigte an, die Erfolgsaussichten einer Verfassungsbeschwerde und eines Eilantrags mit dem Ziel einer Aufhebung des Haftbefehls zu prüfen. Sein Mandant Alaa S. steht im Verdacht, am 26. August in Chemnitz an der tödlichen Messerattacke auf einen 35-jährigen Deutschen beteiligt gewesen zu sein. Ein zweiter Tatverdächtiger, der vermutlich aus dem Irak stammt, war aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Gegen ihn besteht kein dringender Verdacht, die Ermittlungen laufen jedoch weiter. Ein vermutlich ebenfalls aus dem Irak stammender dritter Tatverdächtiger ist weiter auf der Flucht.

Gegen Alaa S. war am 27. August und damit nur einen Tag nach dem Gewaltverbrechen Haftbefehl erlassen worden. Der Vorwurf lautet auf Totschlag. Am 18. September hatte das Amtsgericht Chemnitz nach einer mündlichen Verhandlung den Haftbefehl aufrecht erhalten. Die Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde am 27. September vom Landgericht Chemnitz abgelehnt. Dies sei mit einem nach wie vor bestehenden dringenden Tatverdacht begründet worden, sagte eine Sprecherin des Landgerichts. In der zweiten Instanz habe es keine mündliche Verhandlung gegeben. Die Beschwerdekammer habe nach Aktenlage entschieden. Dagegen hatte der Beschuldigte beim Oberlandesgericht Beschwerde eingelegt.

Laut Verteidigung hat das OLG für seine Entscheidung nicht die Beweismittel aus dem Haftbefehl herangezogen. Stattdessen soll eine Zeugenaussage den weiterhin bestehenden dringenden Tatverdacht begründet haben. Aus Sicht der Verteidigung sei dieses Beweismittel unbrauchbar, erklärte Anwalt Marson. Er kritisierte zugleich, dass trotz umfangreicher Ermittlungen der Kriminalpolizei Chemnitz weiterhin der Tatablauf und mögliche Motive im Dunkeln liegen würden. „Auszuschließen ist lediglich, dass es für die Tat sexuelle, politische bzw. rassistische Motive gegeben hat“, schrieb der Verteidiger.

Die Messerattacke am Rande des Stadtfestes, bei der zwei weitere Männer zum Teil schwer verletzt worden waren, hatte zahlreiche Demonstrationen, Kundgebungen und Aufmärsche nach sich gezogen. Insbesondere rechtsgerichtete Parteien und Gruppierungen wie Pro Chemnitz, AfD und Pegida haben den Tod des 35-Jährigen für sich eingenommen und instrumentalisiert.

Insgesamt sind seit der Gewalttat mehr als 40 000 Menschen zu Protesten und Gegenprotesten in Chemnitz auf die Straße gegangen. Zudem war es in der Folge zu fremdenfeindlichen Übergriffen und zahlreichen Straftaten wie dem Zeigen des Hitlergrußes oder Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gekommen.

Zudem war um Umfeld einer Pro Chemnitz-Demonstration die rechtsterroristische Gruppierung „Revolution Chemnitz“ aufgeflogen. Alle acht mutmaßlichen Mitglieder sitzen nun in Untersuchungshaft. (dpa)