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Wer glaubt bei zwei Taten noch an Zufall?

Ein Pärchen im besten Alter ist nun mit zwei Ladendiebstählen aufgeflogen. Die beiden fühlen sich zu Unrecht beschuldigt.

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© Fabian Schröder

Von Alexander Schneider

Warum Chlorhühnchen beim Discounter stehlen, wenn es auch sächsisches Biorind sein kann? Im August 2016 soll ein Pärchen, das heute in Koblenz lebt, einen gut gefüllten Einkaufswagen fast unbemerkt aus dem Vorwerk Podemus Bioladen in der Winterbergstraße gerollt haben. Während die 51-jährige Frau anschließend für einen kleinen Einkauf in den Markt zurückging, muss ihr Partner (53) die gestohlenen Sachen verladen haben.

Als der Ladendetektiv das Paar am Parkplatz auf den Diebstahl ansprach, fuhren beide vor seinen Augen davon. Der Fahrer hat den Detektiv mehrfach angefahren und leicht verletzt. Schon zwei Monate zuvor waren die bislang nicht vorbestraften Angeklagten im Raiffeisen-Baumarkt in Dippoldiswalde auf Tour. Dort wurden sie beim Stehlen eines Akkuschraubes, eines Schleifgeräts und anderer Werkzeuge für 480 Euro bemerkt.

Am Montag standen sie etwa wegen räuberischen Diebstahls vor dem Amtsgericht Dresden – und überraschten mit ihren Geschichten. Der Angeklagte, der Handelsvertreter stammt aus Dipps, hat nur den Baumarkt-Diebstahl gestanden. Er sei schwach geworden, als er dort einen Akkuschrauber suchte, sagte er. Er habe die Geräte unbemerkt jenseits der Kasse deponiert und seine Freundin gebeten, den Einkauf „schon mal zum Wagen“ zu bringen: „Sie hat von nichts gewusst. Ich gebe zu, ich habe sie benutzt“, sagte er. Einem Verkäufer war das jedoch aufgefallen. Nachdem er sich vergewissert hatte, dass die Ware nicht bezahlt worden war, fragte er die Frau nach einem Kaufbeleg. „Den brauch ich nicht“, habe sie geantwortet.

Noch dreister im Biomarkt

Noch dreister muss es in dem Biomarkt zugegangen sein. Dort war die Frau einem Ladendetektiv aufgefallen, als sie ein ungewöhnlich großes Fleischpaket an der Frischetheke geholt und in ihren gut gefüllten Einkaufswagen gelegt hatte. Als er später nach der Frau sah, sei ihr Einkaufswagen leer gewesen, sagte der 39-Jährige. Draußen am Auto der Angeklagten habe er dann einen Teil der Ware, vor allem das große Fleischpaket in der weißen Podemus-Folie, im Kofferraum erspäht.

Die Verteidiger forderten Freisprüche für ihre Mandanten. Nur für die zugegebene Tat sollte es eine geringe Geldstrafe für den Mann geben. Das Schöffengericht machte da aber nicht mit. Es verurteilte den Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von 19 Monaten und seine Komplizin zu 17 Monaten. Darüber hinaus muss der Mann als Fahrer des Autos seinen Führerschein für einen Monat abgeben. Die Staatsanwältin hatte für beide ähnlich hohe Freiheitsstrafen ohne Bewährung gefordert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.