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Waldsperrung in der Sächsischen Schweiz

In der Nationalparkregion gelten seit 20. Juli strenge Gebote und Verbote für Besucher. Ursache ist die hohe Waldbrandgefahr.

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© Archiv: Mike Jäger

Pirna. Für das Gebiet der Nationalparkregion Sächsische Schweiz, das den Nationalpark und das Landschaftsschutzgebiet umfasst, hat der Landkreis am 20. Juli strenge Bestimmungen erlassen, die das Betreten der Waldgebiete betreffen.

Demnach ist es verboten, den Wald von 21 bis 6 Uhr zu betreten. Davon ausgenommen ist der Aufenthalt in ausgewiesenen Trekkinghütten des Forststeigs, sofern diese vor 21 Uhr erreicht werden. Besonders Boofer, die in der Sächsischen Schweiz nächtigen wollen, sind von dieser Maßnahme betroffen.

Von 6 bis 21 Uhr dürfen die Waldwege nicht verlassen werden, teilte das Landratsamt mit. Grund für Maßnahme ist die durch das trockene Wetter und die hohen Temperaturen bedingte große Waldbrandgefahr. In den vergangenen Tagen mussten die Feuerwehren mehrere Waldbrände bekämpfen, deren Entstehung häufig im Zusammenhang mit Freilandübernachtungen stand, heißt in der Mitteilung des Landratsamtes.

Die Gebote und Verbote gelten solange, bis die Waldbrandstufen 3 und 4 aufgehoben werden. Jenen, die gegen die Verfügung verstoßen, drohen Geldbußen bis 2 500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10 000 Euro. (szo)