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Verwirrung um ein verdecktes Ortsschild

Ein Bautzener musste ein Bußgeld bezahlen, weil er zu schnell durch Neu-Bloaschütz fuhr. Zu Unrecht, findet er.

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Von Katja Schäfer

Bautzen. Als Daniel Zimmermann das sah, schöpfte er neue Hoffnung: An der Straße durch Neu-Bloaschütz bei Göda wurde ein Hauptstraßenschild umgesetzt. „Zuvor hat es das Ortseingangsschild verdeckt“, sagt der 37-Jährige. Ihm wurde das zum Verhängnis. „Ich wurde im April am Ortseingang von Neu-Bloaschütz von Dresden kommend geblitzt, weil ich zu schnell fuhr“, berichtet der Mann, der im Bautzener Ortsteil Oberkaina wohnt und mit seinem Opel Signum zur Arbeit nach Dresden pendelt. Auf den Bußgeldbescheid erwiderte er, dass das Ortschild vom Hauptstraßenschild verdeckt sei. So habe er nicht wissen können, dass er sich schon im Ort befinde und die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gelte. „Das wurde abgelehnt, ich musste 35 Euro zahlen“, berichtet Daniel Zimmermann, der eigenen Angaben nach etwa 67 km/h fuhr. Als er nun sah, dass das Verkehrsschild umgestellt wurde, wertete er das als Beweis für die Richtigkeit seines Einwandes. „Ich fragte nach, ob ich das Bußgeld zurückbekomme. Daraufhin kam nur ein Nein“, ärgert er sich.

Inzwischen wurde das Hauptstraßenschild ein Stück nach rechts versetzt. Die Ortseingangstafel ist nun gut zu erkennen.
Inzwischen wurde das Hauptstraßenschild ein Stück nach rechts versetzt. Die Ortseingangstafel ist nun gut zu erkennen. © privat

Aus dem Bautzener Landratsamt heißt es dazu: „Wenn durch einen Betroffenen darauf hingewiesen wird, ein Verkehrszeichen sei nicht gut sichtbar, wird dieser Hinweis an die zuständige Verkehrsbehörde weitergeleitet. Diese prüft dann, ob Veränderungen erforderlich sind, und veranlasst diese gegebenenfalls.“ Das Ortseingangsschild von Neu-Bloaschütz sei jedoch auch vor der Umsetzung des Hauptstraßenschildes sichtbar gewesen. „Das wurde durch das Amtsgericht Bautzen in einer Ordnungswidrigkeitsverhandlung bestätigt“, sagt Peter Stange von der Pressestelle. Grundsätzlich würde vor jeder Geschwindigkeitsmessung kontrolliert, ob die Verkehrszeichen, die die Geschwindigkeit regeln, sichtbar sind. Warum das Hauptstraßenschild dennoch umgesetzt wurde, dazu macht das Landratsamt keine Angaben. Zu einer eventuellen Rückzahlung des Bußgeldes verweist Stange auf das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten. Es besagt: Die Wiederaufnahme eines Verfahrens zugunsten des Betroffenen, die auf neue Tatsachen oder Beweismittel gestützt wird, ist nicht zulässig, wenn lediglich eine Geldbuße bis zu 250 Euro festgesetzt ist oder seit Rechtskraft der Bußgeldentscheidung drei Jahre verstrichen sind. Bei Daniel Zimmermann trifft Ersteres zu. Die Hoffnung, die 35 Euro zurückzubekommen, muss er begraben.