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Verurteilt von der „Görlitzer Drecksjustiz“

Weil er Richter und Staatsanwalt im Internet beleidigte, muss ein Mann jetzt zahlen. Er wollte einer Gefangenen helfen.

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© Symbolfoto:Frank Rumpenhorst/dpa

Von Matthias Klaus

Görlitz. Hardy K. ist nicht da. Aus gesundheitlichen Gründen, sagt David Schneider-Addae-Mensah, Anwalt aus Karlsruhe. Hardy K. habe sich nicht in der Lage gefühlt, den Weg nach Görlitz auf sich zu nehmen. Aber der Anwalt hat eine Vollmacht mit, darf seinen Mandanten demnach vertreten, auch ohne dessen Anwesenheit. „Beleidigung und anderes“ wird Hardy K. vorgeworfen. Das Ziel des Angeklagten: die sächsische Justiz und vor allem die Görlitzer.

Der Hintergrund des Falles sorgte bereits vor vier Jahren für Schlagzeilen. Damals wurde eine Weißwasseranerin vom Görlitzer Landgericht verurteilt. Gemeinsam mit einem Bekannten soll sie ihren Ex überfallen und unter anderem mit einem Elektroschocker bearbeitet haben. Grund dafür wiederum war offenbar ein Sorgerechtsstreit. Die Frau wurde auf Malta festgenommen, nach Görlitz gebracht. Sie musste für über zwei Jahre ins Gefängnis, ihr Bekannter, der ein Geständnis ablegte, kam mit Bewährung davon. Über das Internet lernte die Frau den 1964 geborenen Hardy K. kennen.

Zunächst lief der Kontakt nur über Schriftverkehr und E-Mail, den ersten persönlichen Kontakt gab es in der Vollzugsanstalt in Chemnitz, sagt ein Vertreter der Staatsanwaltschaft jetzt aus. So oder so: Hardy K. tut ab sofort vieles, um die Frau als Opfer der sächsischen und vor allem Görlitzer Justiz darzustellen und da vor allem des damaligen Haftrichters und des Oberstaatsanwalts, vermutlich, so heißt es von einem der Zeugen, aus persönlichen Gründen. Offensichtlich war Hardy K. der Frau zugeneigt. Der Angeklagte war wegen Beleidigungen bereits zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die will er nicht zahlen, deshalb kam es nun zu einer Neuauflage des Verfahrens am Amtsgericht in Görlitz. Hardy K. wohnt inzwischen in der Schweiz, sagt Anwalt David Schneider-Addae-Mensah. Wo genau und unter welchen Umständen, dazu macht er keine Angaben. „Vielleicht ja sogar auf der Straße“, wirft er ein.

Für Amtsgerichtsdirektor Andreas Behrens spielt das zunächst keine Rolle. Er ist der vorsitzende Richter des neu aufgerollten Verfahrens. Und hat einen Kollegen auf dem Zeugenstuhl vor sich. Der damalige Ermittlungsrichter kann sich noch genau an den ersten Kontakt per Telefon mit Hardy K. erinnern. Er habe zunächst wie von einer Behörde geklungen, die Auskunft haben wollte, sagt er. Als der Richter dann aber nachgefragt habe, mit wem er denn eigentlich spreche, sei ihm keine Auskunft gegeben worden, im Gegenteil, es habe Beschimpfungen gegeben. „Lügenbold“, „dreckiger Lügner“, diese Worte seien unter anderem gefallen. Zweimal telefonierte der Richter mit Hardy K. „Er hatte wohl gar nicht bemerkt, dass er mit dem Haftrichter redet“, sagt der Zeuge. Der Anrufer sei regelrecht „ausgetickt“, habe gedroht, das gesamte Gespräch aufzuzeichnen.

Weitere Beleidigungen gab es dann via Facebook. Insgesamt zwölf Fälle wirft das Amtsgericht Görlitz Hardy K. vor, inklusive der Telefonate. Beschwerden über die Görlitzer Justiz an das zuständige sächsische Ministerium kommen hinzu. Im Internet hat Hardy K. seinen Missmut gegenüber der Görlitzer Gerichtsbarkeit freien Lauf gelassen. „Lügen“. „Falschaussagen“, „menschenverächtliche Justitzverbrecher“, „Drecksäue“, „Görlitzer Drecksjustiz“ - nur ein paar harmlose Zitate aus dem Repertoire. Ganz schlimm wird es, als er eine ermittelnde Polizistin beleidigt – weit unter der Gürtellinie. Dem damaligen Haftrichter unterstellt der Angeklagte eine Verhaltensstörung, dem Oberstaatsanwalt Stasi-Methoden. Überhaupt, die Zusammenhänge zu der Vergangenheit kommen immer wieder in Hardy. K.’s Worten, aber auch in denen seines Anwalts zu Tage. Sogar der Holocaust wird dazu bemüht. Mit Sicherheit ein schwieriger Fall für Richter Andreas Behrens. Er lässt sich sehr viel Zeit, bevor das Urteil fällt. Für die Staatsanwaltschaft ist der Fall klar: Alle zwölf Fälle haben sich so zugetragen, wie in der Anklage beschrieben. Da Hardy K. jetzt in der Schweiz lebt, sieht der Staatsanwalt auch eine höhere Geldstrafe als bisher verhängt als gerechtfertigt: 12 600 Euro insgesamt. Zum Vergleich: In erster Instanz war Hardy K. zu 3 600 Euro verdonnert worden. Sein Verteidiger David Schneider-Addae-Mensah sieht die Sache anders. Er zweifelt daran, dass die Beleidigungen via Facebook überhaupt von Hardy K. stammen. „Heute kann sich doch jeder unter einem beliebigen Namen ein Profil zulegen“, so der Anwalt. Wenn es denn aber so sein sollte, dann sieht er die Aussagen seines Mandanten zum großen Teil von der Meinungsfreiheit gedeckt. Repräsentanten des Staates müssten eben Kritik aushalten, Hardy K. habe im Rahmen der „Herrschaftskritik“ geschrieben. Die Vergleiche mit dem Dritten Reich und der DDR-Vergangenheit sieht der Anwalt als „nicht so problematisch“ an. Maximal 1 500 Euro Geldstrafe fordert er.

Richter Andreas Behrens sieht das anders. Er geht davon aus, dass alle Taten so wie angeklagt begangen wurden. „Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut und Herrschaftskritik kann es geben. Aber hier wurde eine Grenze überschritten“, sagt er. Sein Urteil: 7 200 Euro Geldstrafe plus die Kosten des Verfahrens.