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Verräterischer Chat

Ein Mann soll mehrfach Drogen gekauft haben. Erwischt wird er dabei nie. Die Ermittler kommen ihm dennoch auf die Spur.

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© Steffen Wolf

Von Jürgen Müller

Meißen. Der junge Mann, der da neben seinem Anwalt auf der Anklagebank des Meißner Amtsgerichtes sitzt, macht das, was ihm zusteht: Er sagt nichts zu dem, was ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft. Offenbar wähnt er sich in einer komfortablen Lage. Er soll in Dresden und Nossen fünfmal Rauschgift gekauft haben, jeweils Marihuana, viermal je fünf Gramm, einmal zehn Gramm. Doch er wurde nie erwischt, bei ihm wurden niemals Drogen gefunden.

Dass er angeklagt wurde, hat er seinen mutmaßlichen Drogendealern zu verdanken. Die wurden bei einer zufälligen Fahrzeugkontrolle geschnappt. Dabei stellte die Polizei nicht nur fest, dass der Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt, sondern in dem Auto wurde auch eine größere Menge Marihuana gefunden. Die beiden Männer wurden vorläufig festgenommen, deren Wohnungen durchsucht. Dort fanden sich Drogenutensilien wie eine Feinwaage und anderes. Im Garten wuchsen und gediehen zudem vier große Cannabispflanzen prächtig. Das alles freilich hatte mit dem jetzt angeklagten 28-Jährigen nichts zu tun. Ihm kamen die Ermittler auf die Schliche, als sie die Handys der beiden auswerteten. Dabei war er nicht der Einzige, der als Käufer von Marihuana in Betracht kam. Insgesamt gab es 13 Verfahren wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln. Wie eine Polizistin als Zeugin aussagte, sind einige der Verdächtigen auch schon verurteilt worden.

Die Handyauswertung ergab, dass der Angeklagten mit den beiden Drogenhändlern kommuniziert und ganz offensichtlich Drogen bestellt hatte. Der Chat war verräterisch, auch wenn die Nachrichten wie in der Drogenszene üblich, verschlüsselt waren. „Brauche was Neues, habe noch 50 offen“, schreibt zum Beispiel der Angeklagte und bekommt zur Antwort: „Bin morgen da. Wird wohl eher Dresden werden, Genaues weiß ich noch nicht.“ Ein anderes Mal bestellt er „Zweimal 50“ und schreibt, er müsse noch Geld holen. Er brauche vorm Festival definitiv noch mal Stoff, scheibt er in einem anderen Fall. Später bestellt er „50 Grün“. Das ist in der Drogensprache die Verschlüsselung für Marihuana. „Habe es abgepackt“, bekommt er als Antwort.

Für die Staatsanwältin steht zweifelsfrei fest, dass der Angeklagte Drogen erworben hat. Es seien für die Bestellungen drogentypische Formulierungen verwendet worden. Es sei nicht davon auszugehen, dass Dritte sein Handy benutzen, sagt sie und fordert eine Geldstrafe von 2 800 Euro. Dabei berücksichtigt sie zugunsten des Angeklagten, dass dieser nicht vorbestraft ist und die Taten ein, teilweise fast zwei Jahre zurückliegen.

Der Verteidiger ist von dem Plädoyer der Staatsanwältin „schwer schockiert“, wie er es formuliert. Es gebe keinerlei Tatsachen, die bewiesen, dass sein Mandant Drogen gekauft habe, sondern lediglich Schlussfolgerungen aus dem Chatverlauf. Er spricht von Mutmaßungen, Unterstellungen, Spekulationen und fordert Freispruch.

Doch auch die Richterin ist davon überzeugt, dass der junge Mann fünfmal Drogen erworben hat, und verurteilt ihn zu einer Geldstrafe, allerdings nur von 1 800 Euro. Die Taten seien ihm durch die Chatverläufe zweifelsfrei nachzuweisen. Zugunsten des Angeklagten habe sie angenommen, dass es sich bei den Zahlen in den Nachrichten nicht um die Grammzahl handele, sondern um den Preis. Es sei gerichtsbekannt, dass ein Gramm Marihuana zehn Euro koste.