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Veränderte Regeln für Nutzungsgebühr

Wer sich in den Dreiseithof, die Schulen oder die Bürgerhäuser einmieten will, muss jetzt teils tiefer in die Tasche greifen.

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© Andreas Gebert / dpa

Von Eric Weser

Gröditz. Die Stadt Gröditz hat jüngst ihre Regeln für die Nutzung städtischer Räume angepasst. Seit Kurzem existieren zwei wesentliche Vorschriften: eine Benutzungs- und Entgeltordnung für Einrichtungen der Stadt Gröditz. Darunter fallen die Schulklassenräume und -sporthallen, die Bürgerhäuser in Nieska und Nauwalde sowie die Eichenhain-Sporthalle.

Wesentliche Änderungen: Die bisher privilegierten Dauernutzer der Sporteinrichtungen müssen jetzt auch eine Kaution von 100 Euro hinterlegen. Für eine Nutzung der Klassenräume in Grund- und Oberschule werden seit Oktober zudem 7,50 Euro pro Nutzungsstunde fällig, für Privatpersonen sind es jeweils 15 Euro. Für die Oberschul-Aula sind es 50 Euro pro Stunde für örtliche Vereine und 100 Euro für Privatnutzungen. Die sonstigen Entgelte sind unverändert geblieben.

Die neuen Regeln für den Dreiseithof gelten bereits seit September. Für private und gewerbliche Nutzungen sind dort verschiedene Säle und Beratungsräume sowie die Kulturscheune und die Streuobstwiese ausgewiesen. Die Entgelte pro Nutzung liegen zwischen 20 bis 250 Euro pro Nutzung. Die Regelung sieht eine Kaution von 200 Euro pro Nutzung vor.

Die Benutzungs- und Entgeltordnungen sind bei der Stadt Gröditz einzusehen, auch im Internet im Ratsinformationssystem der Stadt. (SZ)

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