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Umzug verboten

Eine Leipzigerin zog für den Job nach Dresden. Nun will sie zurück in ihre Heimat. Doch ihre Wohnung muss sie behalten.

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© Sven Ellger

Von Sarah Herrmann

Eine Wohnung in Dresden und eine in Leipzig – was nach Luxus klingt, ist für Jennifer Olsen ein Albtraum, der eigentlich als Traum begann. Die 25-jährige Leipzigerin hatte einen Volontariatsplatz in Dresden gefunden. Um die Chance nicht verstreichen zu lassen, musste alles ganz schnell gehen. Gerade einmal zwei Wochen hatte die junge Sächsin Zeit, um sich eine Wohnung in der Landeshauptstadt zu suchen. Die reichten, schnell wurde Olsen fündig. Auf der Leipziger Straße stieß sie auf den sogenannten Zollhof. In dem Ensemble mit vorwiegend Ein-Raum-Appartments wohnen viele Studenten und junge Menschen. Auch Olsen zog ein.

„Dass in dem Mietvertrag eine Mindestmietzeit von 2 Jahren vereinbart war, nahm ich zur Kenntnis“, sagt sie. Bei der Wohnungsübergabe habe sie die Verwalterin gefragt, ob es Möglichkeiten gibt, früher aus dem Vertrag rauszukommen, wenn zum Beispiel ein beruflich bedingter Wohnortwechsel ansteht. „Darauf antwortete Sie: ‚Das bekämen wir dann schon irgendwie hin‘ und führte die Wohnungsübergabe schnell fort“, sagt Olsen.

Vor Kurzem war es dann soweit. Gut ein Jahr nach Mietbeginn fand Olsen einen Job – in ihrer Heimatstadt Leipzig. „Ich kündigte also meinen Job in Dresden, gab der Vermietung sofort Bescheid, suchte nach Nachmietern und schlug der Vermietung zwei geeignete Personen vor“, berichtet die junge Frau. Einer davon sei ein junger Mann gewesen, der zum 1. September seine Ausbildung in Dresden beginnen wollte. Seine Eltern hätten für ihn gebürgt, sagt Olsen. Das hätten ihre Eltern zuvor ebenso.

Doch der Vermieter habe sich quergestellt. Auch alle weiteren Nachmieter seien abgelehnt worden. Der Vermieter habe darauf beharrt, dass Olsen bis Juli 2019 für die Wohnung zahlt. Auch untervermieten dürfe die junge Frau nicht. Die Folge: Der junge Mann kann seine Ausbildung nicht beginnen. „Und ich werde wahrscheinlich einen zweiten Job brauchen, um zwei Wohnungen irgendwie bezahlen zu können“, sagt die Mieterin. Sie hat mittlerweile einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

Zwar ist es durchaus legitim, dass Vermieter einen sogenannten Kündigungsausschluss oder -verzicht in den Mietvertrag einarbeiten. „Hier schließen die Vertragsparteien einen unbefristeten Mietvertrag ab und vereinbaren dann beispielsweise, dass in den ersten zwei Jahren nicht gekündigt werden darf. Das ist zulässig“, heißt es vom Deutschen Mieterbund. Allerdings gibt es auch zum Stellen von Nachmietern gesetzliche Regelungen.

Wege aus der Wohnung

So kann ein Mieter in bestimmten Fällen vorzeitig kündigen, wenn er einen geeigneten Nachmieter stellt. Voraussetzung ist, dass der Mieter durch den Kündigungsausschluss noch lange Zeit an die Wohnung gebunden wäre. Zudem muss ein sogenannter Härtefall vorliegen. „Das ist der Fall, wenn der Mieter aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen muss oder der Mieter aus familiären Gründen eine größere Wohnung benötigt, weil er beispielsweise heiraten will oder sich Familiennachwuchs ankündigt und die Wohnung deshalb zu klein wird. Auch wenn der Mieter in ein Altenheim oder eine altengerechte Wohnung ziehen muss, ist der Mieter berechtigt, einen Nachmieter zu stellen“, erklärt der Mieterbund.

Der Nachmieter muss bereit sein, in den bestehenden Mietvertrag einzusteigen. Zudem sollte er geeignet sein. „Das ist er in aller Regel dann, wenn er ähnliche Voraussetzungen wie der bisherige Mieter mitbringt, insbesondere keine Zweifel an seiner Fähigkeit, die Miete zu zahlen, bestehen.“ Hat der Mieter einen solchen Nachmieter benannt, kann er zu dem Termin, an dem dieser einziehen kann, ausziehen. „Ob der Vermieter letztlich tatsächlich mit diesem Nachmieter einen Mietvertrag abschließt oder nicht, spielt für den ausziehenden Mieter keine Rolle mehr. Das ist allein Sache des Vermieters“, teilt der Mieterbund mit.

Die Verwalterfirma, Bauwerk Dresden, sieht sich dennoch im Recht. „Bekanntlich ist im deutschen Mietrecht alles umfassend und abschließend geregelt. Dies gilt für beide Seiten. Wir für unseren Teil können nur feststellen, dass wir uns selbstverständlich an diese Vorgaben halten“, sagt Christine Haitsch auf Anfrage der Sächsischen Zeitung. Ins Detail geht sie nicht: „Sie werden sicherlich verstehen, dass wir uns, schon aus datenschutzrechtlichen Gründen, nicht zu laufenden Geschäftsvorfällen gegenüber unbeteiligten Dritten äußern“, heißt es weiter.

Jennifer Olsen kämpft indes weiter. „Ich möchte junge Dresdner gern davor bewahren, den gleichen Fehler zu begehen“, sagt sie. Damit deren Traum nicht auch zum Albtraum wird.