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Streit um Mutters Geld

Hat ihre Cousine eine demenzkranke Frau um ihr Geld gebracht? Deren Kinder sind vor Gericht gezogen.

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© dpa

Von Alexander Buchmann

Freital/Schmiedeberg. Es geht um Trauer, verletzte Gefühle und mehr als 200 000 Euro. Vor dem Dresdner Landgericht wird ein Fall verhandelt, der der Albtraum vieler Menschen ist: ein Erbschaftsstreit. Im konkreten Fall streiten sich seit fast zwei Jahren die Kinder einer verstorbenen Frau, die zunächst in Freital, dann in Schmiedeberg lebte, mit deren Cousine. Sie und ihr inzwischen verstorbener Mann haben sich von der mutmaßlich demenzkranken Frau erst viel Geld schenken lassen und in den folgenden Jahren mit einer Vorsorgevollmacht weiter Geld von den Konten der Frau abgehoben. Was davon rechtens war und was vielleicht nicht, muss nun ein Richter entscheiden.

Erbstreitigkeiten beschäftigen das Dresdner Landgericht immer wieder. Im vergangenen Jahr sind dort 50 neue Fälle eingegangen. Die Geschichte dieses Verfahrens reicht bis 2008 zurück. Die damals noch in Berlin lebende Frau hatte erst bei einem Notar eine Vorsorgevollmacht erstellt, in der ihre Cousine als Betreuerin eingesetzt wurde. Knapp drei Wochen später verschenkte sie 100 000 Euro an sie und ihren Mann. Dafür liegt sogar ein Vertrag vor. Zwar trafen sich alle Beteiligten später in der Wohnung der Frau. Doch vom Geldgeschenk an die Cousine sollen die Stiefkinder nichts erfahren haben. Die Kinder sagen heute, dass ihre Mutter zunächst vom Pflegedienst betreut werden sollte. Wenn das nicht mehr gereicht hätte, wäre sie in ein Heim in der Nachbarschaft gezogen. So sei es einst vereinbart worden.

Die Vorwürfe der Kinder: Die Cousine und ihr Mann sollen dafür gesorgt haben, dass die ältere Dame keine sozialen Kontakte mehr hatte. Besuche wurden verhindert, behaupten sie vor Gericht. Als sie ihre Mutter zum 89. Geburtstag besuchen wollten, sei die Wohnung ausgeräumt gewesen. Wo war die Frau geblieben? Zunächst wurde sie bei einer anderen Cousine in Freital aufgenommen, später zog sie in eine Dresdner Seniorenresidenz. Schließlich nahm sie ein Pflegezentrum in Schmiedeberg auf. Dreizehn Monate habe die Suche nach der Mutter gedauert, so die Kinder.

War die Mutter wirklich dement?

Vollmacht, Schenkung, Umzüge: Alles sei nicht mit rechten Dingen zugegangen, meinen die Kinder. Ihre Mutter habe seit Sommer 2007 unter einer fortschreitenden Demenz vom Typ Alzheimer gelitten. 2007 sei die Mutter in Berlin mehrmals von der Polizei aufgegriffen worden, weil sie nachts weggelaufen sei. Im Sommer 2008 habe sie ihren inzwischen verstorbenen Mann nicht mehr erkannt. Spätestens da soll sie geschäftsunfähig gewesen sein, schätzen zumindest die Kinder ein.

Der Berliner Notar, der die Vorsorgevollmacht und die Schenkung beurkundet hat, sieht das im Prozess anders. Zwar könne er sich nach zehn Jahren nicht mehr an den Fall erinnern, aber wenn er Zweifel an der Geschäftsfähigkeit gehabt hätte, hätte er nicht beurkundet, sagt er. In Vorgesprächen überzeuge er sich immer von der Geschäftsfähigkeit. „Ich bin kein Psychologe und kein Arzt. Ob ich jeden Fall erkenne, kann ich nicht behaupten“, sagt er.

Dem Notar bleibt in solchen Fällen ohnehin wenig Spielraum, wie Christian Flache von der Notarkammer Sachsen erklärt. Dieser dürfe eine Beurkundung nur verweigern, wenn sie sittenwidrig oder von Anfang an unwirksam wäre. Letzteres wäre der Fall, wenn die Person nachweislich nicht geschäftsfähig sei. Der Verdacht allein reiche für eine Verweigerung nicht aus. Bei erheblichen Zweifeln, etwa weil die Krankenschwester als Begünstigte eingetragen werden soll oder psychischer Druck ausgeübt wird, könne das in der Urkunde vermerkt werden. Auch eine ärztliche Stellungnahme dürfe eingeholt und dem Dokument beigelegt werden.

Bis zum Tod der demenzkranken Frau im September 2014 haben die Cousine und ihr Mann immer wieder Geld von den Konten der Frau abgehoben. Einen Monat später lösten sie eins mit knapp 29 000 Euro auf. Insgesamt geht es abzüglich der Schenkung um weitere fast 103 000 Euro.

Wofür das Geld ausgegeben wurde, ist unklar. Laut Cousine habe die Frau monatlich 150 Euro Taschengeld bekommen. Außerdem wurden Ausgabebelege für insgesamt 2 600 Euro vorgelegt. Vor Gericht erklärt die Cousine, dass die Frau nichts mehr mit ihren Kindern zu tun haben wollte, als ihr Mann starb. Sie habe sich um sie kümmern sollen.

Der Prozess geht jetzt in eine neue Runde: Ein Sachverständiger soll klären, ob die Frau noch geschäftsfähig war. Der Richter hat den Beteiligten jedoch nahegelegt, über einen Vergleich nachzudenken. Denn ob die Schenkung wirksam war, lasse sich kaum mehr klären. Strittig ist auch der Betreuungszeitraum. Nur in diesem besteht eine Rechenschaftspflicht. Wurde das Geld der Dame nicht ordnungsgemäß verwendet, könnte es sein, dass die Cousine es zurückzahlen muss. Ohne Vergleich könne der Prozess Jahre dauern, so das Gericht.