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Strafanzeigen nach Hygienekontrollen

Die Lebensmittelüberwacher des Landratsamtes Bautzen haben voriges Jahr in 14 Fällen hart durchgegriffen. Wo, dürfen sie nicht sagen.

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© Veit Hengst

Bautzen. Nach routinemäßigen Hygienekontrollen haben Mitarbeiter des Lebensmittelüberwachungsamts im vorigen Jahr gegen zwei Betriebsinhaber Strafanzeige gestellt und in zwölf Fällen Geldstrafen ausgesprochen, weil gravierendere Hygiene-Mängel festgestellt worden waren. In mehreren Fällen ordneten die Mitarbeiter auch sofortige Betriebsschließungen an mit der Auflage, den Hygienestatus schnellstmöglich wieder herzustellen. In der Statistik des Lebensmittelüberwachungsamts sind 157 Nachkontrollen zur Abstellung solcher Mängeln erfasst. Welche Betriebe das betrifft, darüber darf das Landratsamt keine Auskunft geben. Das unterliegt dem Datenschutz.

Insgesamt waren die Lebensmittelkontrolleure des Landkreises im vorigen Jahr 5 184-mal im Einsatz. Dabei haben sie insgesamt 2 011 Mängel beanstandet. Der überwiegende Teil der Beanstandungen bezieht sich allerdings nicht auf gesundheitsgefährdende Hygienemängel, sondern auf Fehler in der Kennzeichnung der Lebensmittel, auf Lebensmittelverpackungen oder Speisekarten. Häufig seien das Fehler bei der Kennzeichnung von Allergenen und anderen kennzeichnungspflichtigen Stoffen. Typische Hygienemängel seien auch die zweckgemäße Nutzbarkeit von Handwaschbecken mit regulierbarem Warmwasserzufluss, Flüssigseife und Papierhandtüchern in Küchen und anderen Lebensmittelbetrieben. (SZ/ju)