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Sonntagsruhe bald auch am Ostseestrand

Ein Gericht kippt die Bäderregelung bei den Ladenöffnungszeiten. In dieser Saison dürfen die Geschäfte aber noch an Sonntagen von 12 bis 18 Uhr ihre Waren verkaufen.

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© dpa/Stefan Sauer

Von Martina Rathke

Mecklenburg-Vorpommern ist eines der deutschlandweit beliebtesten Urlaubsziele. Seit 2016 erlaubt die Bäderregelung in 77 Urlaubsorten an der Küste und im Binnenland eine großzügige Öffnung der Läden an Sonntagen. Zwischen Mitte März und Anfang November jeweils von 12 bis 18 Uhr dürfen dort Einkaufsmärkte, Schmuckboutiquen, Handyshops oder auch Modeläden öffnen. Am Mittwoch erklärte das Oberverwaltungsgericht Greifswald nun die sogenannte Bäderverkaufsverordnung für unwirksam.

Geschäfte in Mecklenburg-Vorpommern werben für ihre Öffnungszeit.
Geschäfte in Mecklenburg-Vorpommern werben für ihre Öffnungszeit. © dpa/Bernd Wüstneck

Die Gewerkschaft Verdi hatte gegen die Regelung geklagt, weil sie mit bis zu 36 Feier- und Sonntagen im Jahr, an denen Läden in diesen Orten geöffnet sein können, das Regel-Ausnahme-Verhältnis ausgehebelt sah. Der verfassungsrechtlich garantierte Schutz der Sonntagsruhe werde mit der Bäderregelung unterlaufen.

Das Gericht kippte die Regelung allerdings nicht aus den von Verdi angeführten Gründen, sondern bemängelte Rechtsfehler in der Verordnung. Demnach ist die Rechtsgrundlage nicht richtig zitiert worden – ein „durchgreifender Verstoß“, begründete Richter Martin Redeker die Entscheidung. So hätte neben dem Ladenöffnungsgesetz auch das Landesorganisationsgesetz genannt werden müssen. Der Grund: Im Jahr 2011 wechselte die Zuständigkeit für das Sonn- und Feiertagsrecht vom Innen- auf das Justizministerium.

Der klein anmutende Fehler hat nun weitreichende Konsequenzen. Die Diskussion ist voll entbrannt: Die Gewerkschaft feiert trotz der rein formaljuristischen Begründung die Entscheidung als Erfolg. Sie sieht den Spielball beim Wirtschaftsministerium. Das Urteil gebe jetzt Gelegenheit, eine Regelung zu schaffen, die den verfassungsrechtlichen Ansprüchen genüge, sagte Verdi-Sprecher Frank Schischefsky: „Wir sind nicht gegen eine Bäderregelung, aber gegen Gießkanne und Partikularinteressen. Menschen aus reinem Profitinteresse am Sonntag arbeiten zu lassen, verstößt gegen das Grundgesetz.“

Dem Wirtschaftsministerium gibt die Entscheidung nun Gelegenheit, nicht nur die formellen Fehler auszubügeln, sondern auch die Gegner der Verordnung zufriedenzustellen. Die Links-Fraktion warf dem Ministerium Schlamperei vor. Das Urteil belege, dass Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) bei dem Thema offenbar geschlafen habe „wie ein Murmeltier“, sagte der wirtschaftspolitische Sprecher der Linksfraktion, Henning Foerster. Die FDP sieht nun einen Ansatz für eine weitere Liberalisierung der Sonntagsöffnung.

Der Usedomer Hotelier Rolf Seelige-Steinhoff, der neben der Seetel-Hotelgruppe auch 20 Läden betreibt, reagierte schockiert. „Die Entscheidung macht mich fassungslos.“ Das Urteil sei ein herber Rückschlag für Mecklenburg-Vorpommern als Tourismusstandort. Die Situation des Einzelhandels im dünn besiedelten Nordosten sei schwierig genug. Der Gewerkschaft warf er vor, den stationären Handel gegenüber dem Internethandel geschwächt zu haben. Der Tourismusverband und der Handelsverband Nord, die vehement für den Erhalt der bestehenden Regelung plädiert hatten, sind froh, dass die Läden zumindest nicht sofort geschlossen bleiben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Wichtig ist zunächst, dass wir die Saison unbeschadet zu Ende führen können“, sagte Tourismusverbands-Chef Bernd Fischer.

Das Land muss die Rechtsfehler schnell beseitigen und die Hinweise des Gerichtes in die neue Verordnung einarbeiten, ergänzte der Chef des Handelsverbandes Nord, Kay-Uwe Teetz.

So hatte das Gericht in der Verhandlung kritisch die zusätzliche Aufnahme von Freizeiteinrichtungen und Erlebnisparks in die Regelung angemerkt. Der Gewerkschaft warf Teetz vor, mit falschen Zahlen zu operieren. „Wir haben landesweit 45 000 Beschäftigte im Handel.“ Die von der Gewerkschaft genannte Zahl von 20 000 Arbeitnehmern, die von der Sonntagsarbeit betroffen sind, sei viel zu hoch gegriffen. In Schleswig-Holstein hatte Verdi erst im Mai der Verlängerung der bestehenden Regelung um fünf weitere Jahre zugestimmt.

Wirtschaftsminister Glawe kritisierte die Gewerkschaft, mit zweierlei Maß zu messen. „Hier entsteht eine absolute Wettbewerbsverzerrung. Im Ergebnis bedeutet dies auch einen deutlichen Wettbewerbsnachteil zu Lasten der heimischen Wirtschaft.“ Man werde das Urteil sorgsam prüfen und gemeinsam mit den Betroffenen besprechen, um die notwendigen Konsequenzen zu ziehen. Für die Versorgung von 7,5 Millionen Urlaubern sei die Regelung unverzichtbar.

Nach Angaben von Verdi-Sprecher Schischefsky sind die Regelungen in den beiden Nordländern nicht vergleichbar. In Schleswig-Holstein sei die Vereinbarung gemeinsam verhandelt worden, anders als in Mecklenburg-Vorpommern. Dem Ministerium seien Verhandlungsangebote unterbreitet worden. „Wir haben vor dem Gerichtstermin der Gewerkschaft einen neuen Entwurf einer Bäderverkaufsverordnung vorgelegt“, widerspricht Glawe. Alle Bemühungen seien ins Leere gelaufen.