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Reichsbürger droht Finanzbeamten Schläge an

Ein Mann aus Ebersbach-Neugersdorf wird wegen Geldwäsche und Betrugs in Zittau verurteilt. Dagegen will er vorgehen.

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© Matthias Weber

Von Rolf Hill

Bereits Ende März 2017 sollte sich ein 53-Jähriger aus Ebersbach-Neugersdorf vor dem Amtsgericht Zittau verantworten, doch der Prozess wegen Geldwäsche und anderen Delikten kam damals nicht zustande. Das lag weniger daran, dass der Mann, dessen Zugehörigkeit zum Umfeld der „Reichsbürger“ seit Längerem nicht nur dem Gericht bekannt ist, im Vorfeld einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden, Richter Kai Ronsdorf, gestellt hatte. Dieses Ansinnen war nach Prüfung von der übergeordneten Justizbehörde verworfen worden. Vielmehr kündigten sich neue Verfahren an, welche die Bestellung eines Pflichtverteidigers rechtfertigten. Die Hauptverhandlung dauerte dann auch drei Tage, denn dem Staatsanwalt lagen aktuell vier Anklageschriften vor.

Wegen der Geldwäsche hatte es bereits einen Strafbefehl mit Androhung einer Freiheitsstrafe gegeben. Daraus ging hervor, dass der Angeklagte im März 2015 mit einer englischen Firma einen Vertrag über die Tätigkeit als sogenannter „Finanzagent“ abgeschlossen hatte. Dieser beinhaltete die Entgegennahme von Geldern zweifelhafter Herkunft auf ein eigenes Konto, das er im Mai extra zu diesem Zweck eröffnete. So erhielt er insgesamt rund 7 590 Euro, die er nach Abzug eines für ihn bestimmten Honorars weiter transferieren sollte. Doch dazu kam es nicht, da dieses Konto, wie aus seiner eigenen Website ersichtlich, bereits im Juni zwecks Pfändung gesperrt wurde. Der mit der Untersuchung des Falls beauftragte Kriminalkommissar sagte aus, dass man bei der Durchsuchung der Wohnung Unterlagen fand, die den Tatvorwurf bestätigten. Der Angeklagte hatte sich im Internet über die Möglichkeiten eines solchen „Nebenerwerbs“ kundig gemacht und die Ergebnisse ausgedruckt. Die Auswertung der konfiszierten Festplatte seines PC sowie des Laptops erhärteten das.

Des Weiteren ging es um einen Betrugsvorwurf. Seit Oktober 2015 hatte der Angeklagte Arbeitslosengeld bezogen. Als er schließlich am 1. Februar 2016 eine neue Tätigkeit aufnahm, teilte er die der Agentur für Arbeit nicht mit. Somit kassierte er unberechtigt Arbeitslosengeld in Höhe von 645 Euro. Außerdem zahlte die Agentur für ihn 223 Euro Sozialversicherungsbeiträge.

Nötigung, Beleidigung und Bedrohung standen im Mittelpunkt der dritten Anklageschrift. Dazu hieß es sinngemäß, der Angeklagte habe im November 2016 ein Schreiben an das Hauptzollamt Dresden gerichtet, in dem er einen Mitarbeiter, der mit der im Punkt zwei genannten Forderung der Agentur für Arbeit befasst war, aufforderte, ihm umgehend seine Legitimation zuzusenden. Diese solle er durch je eine Kopie der Gründungsurkunden der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Sachsen belegen. Falls dieser der Forderung nicht nachkomme, werde er dafür sorgen, dass der Mann in ein internationales Schuldnerverzeichnis aufgenommen wird. In einem Schreiben vom Dezember 2016 drohte er zwei weiteren Mitarbeitern des Hauptzollamts. „Es wird Zeit, dass man euch Verbrechern den Schädel einschlägt. Nicht nur sprichwörtlich, sondern in der Tat“, schrieb der Angeklagte.

Blieb schließlich noch der Vorwurf der versuchten Körperverletzung. Zu einem nicht mehr genau feststellbaren Zeitpunkt soll der Angeklagte seinen ehemaligen Vermieter in Ebersbach eine vier Meter hohe Steintreppe hinuntergestoßen haben. Der Geschädigte konnte sich aber am Geländer abfangen und blieb unverletzt. Dazu gab es im Laufe des ersten Verhandlungstages recht widersprüchliche Zeugenaussagen, in deren Ergebnis eine Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Allerdings einigte man sich anstelle einer vorläufigen Einstellung auf einen Freispruch.

Der Auszug aus dem Bundeszentralregister wies für den Angeklagten bereits neun Eintragungen aus. Die Palette seiner Straftaten reichte vom Fahren ohne Fahrerlaubnis und Gefährdung des Straßenverkehrs über Kennzeichenmissbrauch, versuchten Diebstahl, Entzug elektrischer Energie, Diebstahl, bandenmäßige Hehlerei, Urkundenfälschung, Unterschlagung und Verstoß gegen das Waffengesetz. Neben mehreren Geldstrafen musste der Mann infolgedessen bereits in Haft. Für den Staatsanwalt war die Schuld des Angeklagten in den Punkten eins bis drei im Laufe der Beweisaufnahme klar geworden. Er forderte für die Geldwäsche eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Dazu solle die bereits oben genannte Summe vom gesperrten Konto eingezogen werden. Während der Staatsanwalt für den Betrug an der Agentur für Arbeit eine Geldstrafe von 525 Tagessätzen für ausreichend erachtete, hielt er im Fall der Nötigung und Bedrohung eine weitere Freiheitsstrafe von sechs Monaten für angemessen. Eine Aussetzung zur Bewährung komme in beiden Fällen nicht in Betracht, erklärte er.

Anders sah es der Verteidiger. Er forderte für alles, außer der Geldwäsche, seinen Mandanten freizusprechen. Natürlich sei es ein Fehler gewesen, der Agentur für Arbeit nicht umgehend die neue Tätigkeit zu melden. Ein Versäumnis eben, kein mutwilliger Betrug. In den beiden Schreiben an das Hauptzollamt sehe er keinen Beweis für einen gerichtlichen Straftatbestand. Hier gehe es um freie Meinungsäußerung. Für die drei Fälle von Geldwäsche hielt er Freiheitsstrafen zu je sechs Monaten für angemessen. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Ronsdorf verurteilte den Angeklagten wegen Geldwäsche und Betrugs unter Einbeziehung von zwei noch nicht vollstreckten Urteilen der Amtsgerichte Zittau und Magdeburg zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

Wie vom Staatsanwalt gefordert, wird zudem die vermutlich aus Straftaten stammende Summe von 7 590 Euro gepfändet. Außerdem erging für den erwiesenen Tatbestand der Bedrohung, Nötigung und Beleidigung eine zweite Freiheitsstrafe von vier Monaten. Im Fall der versuchten Körperverletzung erfolgte Freispruch. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Wie aus dem Amtsgericht zu erfahren war, werden der Angeklagte und sein Verteidiger wahrscheinlich Rechtsmittel einlegen.