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Rathauspolizei kassiert Radfahrer ab

Das Ordnungsamt darf auch Verkehrssünder auf Fahrrädern bestrafen. Das machen die Stadtmitarbeiter immer häufiger - mit teils empfindlichen Bußgeldern.

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© René Meinig

Von Christoph Springer

Dresden. Motorradfahrer müssen Sturzhelme tragen. Selbst auf Mofas, die nicht viel mehr als 20 Kilometer pro Stunde fahren, schreibt die Straßenverkehrsordnung in Paragraf 21 Schutzhelme vor. Für Fahrradfahrer gilt das nicht. Außerdem müssen alle Krafträder mit Licht fahren, zu jeder Tageszeit. Auch das gilt für Fahrräder nicht. Beides sind Vorschriften, die der Sicherheit dienen. Außerdem müssen alle Krafträder Nummernschilder haben, wenigstens ein Versicherungskennzeichen. Fahrräder brauchen auch das nicht. Selbst Pedelecs nicht, Elektrobikes, deren Motor bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Stundenkilometern beim Pedaltreten unterstützt.

Mit Pedelecs können selbst ungeübte Radfahrer manches Mofa hinter sich lassen. Echte Könner ziehen auch ohne Fahrhilfen auf superleichten Rädern an kleinen Benzinrollern vorbei. Dabei sparen sie gern an jedem Gramm Gewicht. Da stört sogar die kleinste Lampe.

Polizeipräsident Horst Kretzschmar hat nicht nur solche Zweiradsportler im Blick, wenn er eine generelle Lichtpflicht am Fahrrad fordert. „Das eigentliche Problem ist aber die Geschwindigkeit“, sagt er. Die Straßenverkehrsordnung sei zu einer Zeit gemacht worden, als es Elektrofahrräder noch nicht gab und als noch viel langsamer gefahren wurde. Die Lichtpflicht hat aus seiner Sicht einen doppelten Nutzen. Einerseits sorgt sie für mehr Sicherheit, weil andere Verkehrsteilnehmer Radfahrer dann besser sehen können. Andererseits könnte eine solche Pflicht „vergessliche“ Menschen dazu bringen, stets mit einem wenigstens in dieser Hinsicht perfekt ausgestatteten Fahrrad unterwegs zu sein.

Kretzschmar erklärte seine Forderung bei einer Sitzung des Kriminalpräventiven Rates, bei der es unter anderem um die Sicherheit beim Fahrradfahren ging. Im Internet erntete der Polizeipräsident dafür heftige Kritik. Mountainbiker Uwe Buchholz hält gar nichts von einer solchen Regel. „Ich fahre Räder mit und ohne Dauerlicht. Dadurch ändert sich das bedrohliche Gefühl auf problematischen Straßen nicht. Man wird trotzdem zu eng überholt“, stellt er fest. „Der Vorschlag der Polizei versucht nur, Radfahrern, die sich regelgerecht verhalten und ohne Tagfahrlicht unterwegs sind, ein Schwarze-Peter-Gefühl zu vermitteln.“ Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Dresden nennt Kretzschmars Idee einen „aparten Vorschlag“ und übersetzt ihn so: „Statt sicherer Infrastruktur tut’s auch Dauerlicht am Fahrrad.“

Es gibt aber auch Radfahrer, für die Dauerlicht selbstverständlich ist. „Ich find’s als Radfahrer in Ordnung, immer mit Licht zu fahren“, schreibt der Dresdner Martin Foxi bei SZ-Online. Tom Schlauch stimmt ihm zu. „Ich habe seit Jahren bereits Tag und Nacht Licht am Rad. Damit fahre ich gut.“

Nicht nur die Polizei, auch das Ordnungsamt der Stadt kontrolliert, ob Radfahrer wenigstens bei Dunkelheit mit Licht fahren. Zwar dürfen die städtischen Aufpasser eigentlich nicht in den fließenden Verkehr eingreifen, doch in kreisfreien Städten gilt eine Ausnahme bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Ein Beispiel dafür sind Blitzereinsätze der Polizeibehörde, ein anderes Vergehen von Radfahrern, sagt Rathausmitarbeiterin Nora Jantzen. „Begeht ein Radfahrer im fließenden Verkehr offensichtlich eine Ordnungswidrigkeit, indem er zum Beispiel ohne Licht fährt, wird er von den Bediensteten angehalten, um die Personalien festzustellen.“ 145 Mal haben die Kollegen aus der Behörde an der Theaterstraße das im vergangenen Jahr getan. In diesem Jahr kassierten sie bis zum 10. Oktober sogar 243 Mal Bußgelder von Radfahrern, die ohne Licht unterwegs waren. Das kostet dann 20 Euro. Gefährdet ein Radfahrer dabei andere Verkehrsteilnehmer, muss er 25 Euro zahlen. Auch riskante Fahrmanöver oder rücksichtslose Radfahreraktionen in Fußgängerzonen ahndet das Ordnungsamt. Dazu gibt es aber keine Statistik, so Nora Jantzen.

Fährt ein Radfahrer bei Rot über eine Kreuzung, kann es richtig teuer werden. Dann sind wenigstens 60 Euro fällig, so die Polizei. 100 Euro und ein Punkt in Flensburg kostet ein solches Vergehen, werden dabei andere Menschen gefährdet.

Zum Vergleich: Autofahrer werden deutlich härter bestraft. 200 Euro sind bei einem Rotlichtverstoß bis zu einer Sekunde fällig. Dazu gibt's zwei Punkte in Flensburg und die Fahrerlaubnis ist einen Monat lang weg.

Viele Fahrradkritiker beschweren sich über diese Ungleichbehandlung. Ein Dresdner mit dem Namen Uwe Stumpi schreibt bei SZ-Online: „Ich bin für eine Erhöhung der Bußgelder für Fahrradfahrer.“ Ein anderer, der sich Mathew Cruiser nennt, bringt seine Meinung dazu mit vier Worten auf den Punkt: „Radfahrer brauchen härtere Strafen.“