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Notstand bei den Hautärzten

Eine Arztstelle kann zurzeit in Bischofswerda nicht besetzt werden. Das reißt ein großes Loch in die Versorgung.

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© Steffen Unger

Von Nicole Preuß

Bischofswerda. Die Information hat sich bereits in der Stadt herumgesprochen. Sie steht aber auch noch einmal für alle Patienten sichtbar an der Praxistür an der Belmsdorfer Straße. Die Hautarztpraxis, die das Medizinische Versorgungszentrum der Oberlausitz-Kliniken in Bischofswerda-Süd betreibt, ist zurzeit nicht besetzt. Die Hautärztin Dr. Gabriela Vashina-Georgi, die eigentlich nur Elternzeit genommen hatte, wird nicht mehr in die Praxis zurückkehren. Sie hat im Dezember gekündigt. Dr. Gabriele Kretschmer, die die Ärztin in den vergangenen Monaten vertreten hatte, wird die Aufgabe auch nicht weiterführen. Sie ist eigentlich schon im Ruhestand, war nur für die Vertretung in ihre alte Praxis zurückgekehrt und hat ebenfalls im Dezember ihre Kündigung eingereicht.

Die Medizinischen Versorgungszentren der Oberlausitz gGmbH hatte die Praxis bereits vor einigen Jahren übernommen, auch um die Nachfolge zu sichern. Die Gesellschaft steht aber jetzt vor der Aufgabe, einen neuen Arzt zu finden. Und das wird nicht einfach. „Die Situation, Ärzte für Praxis oder Klinik zu finden, die so einen medizinischen Schwerpunkt abdecken, ist schwierig“, gibt der Sprecher der Oberlausitz-Kliniken, Steffen Lahode, zu. Die Oberlausitz-Kliniken, zu denen die Medizinischen Versorgungszentren gGmbH gehört, können auch keinen Arzt vertretungsweise in die Praxis nach Bischofswerda schicken, weil die Krankenhäuser in Bischofswerda und Bautzen die Fachrichtung Haut- und Geschlechtskrankheiten nicht anbieten. Die Kliniken beschäftigen also keine Spezialisten in dem Bereich.

Die meisten Patienten der Praxis und auch neue Patienten, die einen Hautarzt benötigen, stehen damit vor dem Problem, einen Termin in einer anderen Praxis zu bekommen. Das ist allerdings schwer. Die einzige Hautärztin, die zurzeit in Bischofswerda praktiziert, kann zum Beispiel keine weiteren Patienten aufnehmen. „Ich habe trotz voller Auslastung meiner Praxis zusätzlich alle Allergiepatienten, die von der Hautärztin des Medizinischen Versorgungszentrums auf Spritzendesensibilisierung eingestellt wurden, übernommen“, sagt die Dermatologin Katrin Werner. „Eine Übernahme weiterer Patienten ist leider nicht mehr möglich.“

Die Medizinischen Versorgungszentren empfehlen den Patienten in Bischofswerda auf dem Zettel an der Eingangstür der Praxis und auf dem Anrufbeantworter, deren Hausarzt zu kontaktieren. Er könne dann bei Beschwerden eine Überweisung zum Hautarzt ausstellen und mit diesem Schreiben könne der Patient sich Hilfe von der Kassenärztlichen Vereinigung holen. „Patienten, die dringend einer Behandlung bedürfen, können sich über deren Servicenummer einen Facharzttermin vermitteln lassen“, sagt Kliniksprecher Steffen Lahode. „In medizinisch begründeten Fällen gilt eine Wartefrist von maximal vier Wochen, ausgenommen davon sind Routineuntersuchungen.“ Fünf Hautarztpraxen gibt es nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung zurzeit im Bereich Bautzen und Bischofswerda. Neue Praxen dürfen nicht eröffnet werden, weil das Gebiet als „überversorgt“ gilt. „Die Anordnung der Zulassungsbeschränkung bedeutet allerdings nicht, dass bestehende Praxen im Planungsbereich nicht fortgeführt werden können“, stellt der Geschäftsführer der Kassenärztlichen Vereinigung, Michael Rabe, klar. „Es ist aber leider festzustellen, dass es in unserem gesamten Zuständigkeitsbereich schon seit geraumer Zeit zu wenige Interessenten für solche hautärztlichen Praxisübernahmen gibt.“

Das gilt anscheinend auch für Bischofswerda. Die Oberlausitz-Kliniken haben deshalb vor, die Praxis im Verzeichnis der Kassenärztlichen Vereinigung zu inserieren. „Wir wollen alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Arztsuche ausschöpfen“, sagt Steffen Lahode. Der Kliniksprecher kann allerdings noch nicht abschätzen, wann ein neuer Arzt gefunden ist und die Praxis wieder öffnen kann. Der Aushang an der Praxistür verweist darauf, dass die Praxis vorerst bis zum 31. März geschlossen bleibt. Dieser Termin kann wohl kaum gehalten werden. „Der Versorgungsauftrag für die Praxen in Niederlassung liegt originär bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen“, sagt der Sprecher. Sprich: Die Oberlausitz-Kliniken sind eigentlich nicht dafür zuständig, dass die Hautarztpraxen besetzt sind, hat sich dieser Aufgabe aber trotzdem angenommen. Den Patienten der geschlossenen Praxis hilft das wenig. Sie hoffen, dass sie bald wieder einen Hautarzt haben.

Service-Nummer der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen 0341 23493733, erreichbar montags bis freitags, 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und mittwochs 14-17 Uhr.