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Mitarbeiter müssen rehabilitiert werden

Die ehemaligen Leiter des Biosphärenreservats Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft wurden zu Unrecht gekündigt. Sie haben Anspruch auf Schadenersatz.

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© Uwe Soeder

Von Jana Ulbrich

Späte Genugtuung für den langjährigen Leiter des Biosphärenreservats Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, Peter Heyne, und seine Stellvertreterin, Astrid Mrosko: Ihre überraschende Kündigung im Jahr 2015 durch den Staatsbetrieb Sachsenforst war rechtswidrig. Das hat der Sächsische Landtag jetzt nach Prüfung einer Petition bestätigt. Der ehemalige Arbeitgeber, der Freistaat Sachsen, muss die beiden Mitarbeiter öffentlich rehabilitieren. Außerdem steht ihnen die Nachzahlung von entgangenen Gehältern und Pensionsansprüchen in voller Höhe und Schadenersatz zu.

... und Astrid Mrosko
... und Astrid Mrosko © Uwe Soeder

Die Kündigungen waren im Zuge einer Umstrukturierung erfolgt, nach der das Biosphärenreservat 2015 vom Umweltministerium in die Zuständigkeit des Staatsbetriebs Sachsenforst überging. Die damaligen Reservatsleiter befürchteten, dass der Sachsenforst eher wirtschaftliche Interessen wie den Holzeinschlag und die Verpachtung der Flächen an Meistbietende als den Umweltschutz in den Vordergrund rückt. Peter Heyne und Astrid Mrosko hatten den befürchteten Interessenkonflikt auch im Umweltministerium deutlich gemacht. Der Sachsenforst hatte sie daraufhin der Korruption, Vorteilsnahme und Untreue bezichtigt. Die Vorwürfe haben sich im Nachhinein als haltlos erwiesen.

Mit der Petition gegen die Kündigungen hatten sich 200 Bürgermeister und Naturschutzengagierte aus der Oberlausitz bereits im Mai 2016 an den Landtag gewandt. Im Umweltministerium wird jetzt geprüft, wie der Beschluss des Landtages zu bewerten ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben, so ein Sprecher. Man werde dazu fristgerecht Stellung nehmen.