Merken

Mit 1,5 Promille zur Verhandlung

Wohnanhänger, Sattelschlepper, Gartenlaube: Auf der Suche nach Geld für Alkohol und Drogen ist vor einem Coswiger nichts sicher.

Teilen
Folgen
© Symbolfoto: dpa

Von Jürgen Müller

Meißen. Es ist wie bei seiner letzten Verhandlung. Als der Angeklagte den Gerichtssaal betritt, zieht er eine Alkoholfahne hinter sich her. „Haben Sie heute schon Alkohol getrunken“, fragt ihn der Richter eher rhetorisch. Hat er, und zwar reichlich. Zum Frühstück gab es eine Flasche Wein, dazu Wilthener Schnaps und Wodka-Orange. „Ich fühle mich aber verhandlungsfähig“, sagt der 31-jährige Coswiger, der zugibt, täglich mindestens zwei Flaschen Wein und reichlich Bier zu trinken, außerdem Crystal nimmt.

Der Richter will es genau wissen, ruft die Polizei. Die macht einen Atemalkoholtest. Das Ergebnis morgens um Zehn: rund 1,5 Promille. Verhandelt wird trotzdem. Denn der Angeklagte ist nicht nur Alkohol gewöhnt, sondern schwerer Alkoholiker, ein sogenannter „Spiegeltrinker“. Nüchtern wäre er wohl in der Tat verhandlungsunfähig. Bei allen ihm vorgeworfenen Taten betont er immer wieder, wie betrunken er war. Und hatte wohl auch Crystal genommen.

So war das auch Anfang Februar vorigen Jahres. Gerade mal zwei Wochen, nachdem er zu einer Gefängnisstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt wurde, hat er sich so richtig die Kante gegeben. Er dringt auf ein Grundstück ein, öffnet mit einem Schlüssel oder einem Werkzeug einen dort abgestellten Wohnwagen, randaliert darin. Reißt einen Wandspiegel aus der Verankerung, zündet ein Kopfkissen und ein Handtuch an, löscht beides wieder. Zum Glück für ihn und andere. Denn in dem Wohnwagen befanden sich auch zwei Gasflaschen, wie der Besitzer sagt. Der Täter muss sich auch verletzt haben. Matratzen und Gardinen sind jedenfalls blutverschmiert. An dem Gefährt entsteht ein Schaden von knapp 6 100 Euro.

Das sind aber nur die Brand- und Einbruchsschäden, welche die Versicherung ersetzt. Auf weiteren 1 500 Euro, die durch Vandalismus entstanden, bleibt der Eigentümer sitzen. Und wird von dem Täter auch nichts bekommen. Nach eigenen Angaben hat der zwischen 30 000 und 40 000 Euro Schulden. Vier Monate später soll der Mann in einer Entsorgungsfirma in Coswig aus einem Bürocontainer Autoschlüssel gestohlen und damit einen Sattelschlepper geöffnet haben. Als er das Gelände wieder verlässt, nimmt er nicht nur leere Flaschen aus dem Lkw mit („Wegen dem Pfand“), sondern wirft auch die Schlüssel weg. Der Firma entsteht ein Schaden von rund 900 Euro. „Mein Gott, ich habe meine Zeit in dem Lkw verbracht und Musik gehört“, sagt er.

Im Juli vorigen Jahres schließlich steigt er in eine Gartenlaube in Radebeul ein, indem er ein Fenster aufhebelt. Er macht es sich dort bequem, trinkt Alkohol, verwüstet die Laube, nimmt die leeren Pfandflaschen und einen Akkuschrauber mit. In allen drei Fällen sucht er nicht nur einen Platz zum Aufhalten und Aufwärmen, sondern auch nach Geld für Alkohol und Drogen. Das hat er schon früher gemacht. So brach er beispielsweise auch schon in die Radebeuler Friedenskirche ein, verletzte sich an einem zerschlagenen Fenster so stark, dass er fast verblutet wäre. Diese und andere Taten brachten ihm sechs Monate Gefängnis ein. Dort muss er nun wieder hin.

Wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls, Diebstahls und Sachbeschädigung verurteilt ihn der Richter zu einer Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Die Staatsanwältin hatte sogar ein Jahr und zehn Monate gefordert. Die relativ geringe Strafe kommt zustande, weil der Richter nicht ausschließen kann, dass der Angeklagte bei seinen Taten wegen des Drogen- und Alkoholkonsums möglicherweise vermindert schuldfähig war.