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Mehrfachtäter muss in Haft

Ein Döbelner soll gestohlen oder sich zumindest Teile von Diebesgut verschafft haben. Das brachte ihn vor Gericht.

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© dpa

Von Helene Krause

Döbeln. Während der Verhandlung lehnt der 21-jährige Beschuldigte lässig auf der Anklagebank, gerade so, als ginge ihn das Ganze gar nichts an. Schon neun Mal ist er wegen einer Straftat angeklagt und verurteilt worden, meistens wegen Körperverletzung und Hausfriedensbruchs. Nun wird ihm vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Döbeln besonders schwerer Diebstahl oder Hehlerei zu Last gelegt. Im Zeitraum vom 4. bis 18. Oktober 2016 soll der Döbelner aus einem Keller in einem Mehrfamilienhaus am Hegeborn in Döbeln ein Mountainbike gestohlen, oder sich zwischen dem 4. und dem 30. Oktober 2016 Teile davon verschafft haben.

Dass er Teile von dem Mountainbike hatte, gibt der Angeklagte in der Verhandlung zu. Das Rad will er, obwohl er zur Tatzeit in dem Haus wohnte, nicht gestohlen haben. „Mich sprach ein unbekannter Mann an einem unbekannten Ort an, ob ich die Teile haben möchte“, schildert er. „Ich kaufte sie ihm für 252 Euro ab.“ Der Verkauf soll an einem Ort außerhalb Döbelns stattgefunden haben, den der Beschuldigte ebenfalls nicht kennt.

Dass er weder den Verkäufer noch den Verkaufsort nennen kann und ihn ein wildfremder Mann einfach anspricht, um ihn Fahrradteile zu verkaufen, glauben ihm weder Richterin Marion Zöllner noch Staatsanwältin Anna Lehmann. „Was Sie erzählen, ist hanebüchen“, so die Richterin. Daraufhin sagt der Beschuldigte, dass ihn der Mann in der Franz-Mehring-Straße in Döbeln angesprochen hätte. Der Verkauf wäre dann in Großbauchlitz erfolgt. Weil er die Hehlerei gesteht, werden die Zeugen ungehört entlassen.

2015 hatte er vom Amtsgericht Döbeln eine Jugendstrafe erhalten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Hehlerei beging er in der Bewährungszeit. Weitere Verfahren wegen schwerer räuberischer Erpressung und wegen unterlassener Hilfeleistung erwarten ihn noch in diesem Jahr. Deswegen gehen das Gericht und die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe beim Angeklagten von schädlichen Neigungen aus.

Das Jugendschöffengericht verurteilt den Beschuldigten wegen Hehlerei zu einer Einheitsjugendstrafe von neun Monaten. Diese wird nicht zur Bewährung ausgesetzt.