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Haftstrafe für Landratsamts-Spanner

Dreieinhalb Jahre Haft verhängte das Gericht gegen den Mann, der Frauen auf der Damentoilette gefilmt hatte. Damit ist es noch nicht getan.

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© Lutz Weidler

Von Stefan Lehmann und Jürgen Müller

Riesa. Am Ende halfen auch die kreativsten Ausreden nichts: Der Mann, der eine Kamera auf der Damentoilette des Landratsamtes in Riesa versteckt haben soll, muss voraussichtlich für dreieinhalb Jahre ins Gefängnis. Das hat das Schöffengericht in Dresden am Montag entschieden.

Dem 46-Jährigen war unter anderem vorgeworfen worden, sein Handy in der Decke der Toilette versteckt und Filmaufnahmen von mehreren Stunden Länge angefertigt zu haben. Ins Urteil flossen deshalb auch drei Fälle der „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen“ ein. Das Strafgesetz sieht allein für solche Vergehen eine Höchststrafe von zwei Jahren vor. Im Fall des Angeklagten kommen allerdings noch eine ganze Reihe von anderen Punkten hinzu, in denen das Schöffengericht den Mann ebenfalls für schuldig befand. Darunter sind eine Reihe von Diebstählen von Geldbörsen über Laptops bis hin zu Autos, aber ebenso das Fahren ohne Fahrerlaubnis, zum Teil auch mit Alkohol am Steuer. Hinzu kommen noch verschiedene Fälle von Beleidigung. So hat der Mann seiner getrennt von ihm lebenden damaligen Ehefrau innerhalb eines kurzen Zeitraums dutzende SMS geschrieben, in denen er sie aufs Übelste beschimpfte. Auch Polizisten und Justizbeamte beleidigte er schon, wobei nicht alle Fälle letztlich in das Urteil einflossen. So hatten die JVA-Bediensteten deutlich gemacht, dass sie auf eine Strafverfolgung wegen Beleidigung keinen größeren Wert legten. Angeklagt waren insgesamt mehr als 40 Taten, in einigen Punkten erfolgte ein Freispruch.

Für die versteckte Kamera in der Riesaer Außenstelle des Landratsamtes in der Heinestraße hatte der 46-Jährige abenteuerliche Ausreden gefunden. Er habe es verloren, so lautete zunächst die Aussage bei Gericht. Eine Mitarbeiterin des Landratsamtes hingegen erklärte, der Angeklagte hatte ihr gegenüber erzählt, er wolle das Telefon für einen Freund abholen.

Letztlich überführten ihn auch die eigenen Aufnahmen, auf denen er sich selbst filmte, während er offenbar die Kamera an der Decke versteckte. Das Gericht jedenfalls sah es als erwiesen an, dass der Mann die Kamera montiert hatte. Insgesamt drei Filmdateien fand die Polizei auf dem Telefon, die längste dauerte 15 Stunden. Eine verminderte Schuldfähigkeit konnte das Gericht nicht erkennen, trotz eines älteren Gutachtens, das dem Angeklagten unter anderem eine schwere Persönlichkeitsstörung und eine leichte Intelligenzminderung attestierte.

Viereinhalb Jahre ohne Führerschein

Am Ende der Verhandlung standen zwei Urteile zu zweieinhalb Jahren und einem Jahr Haft – ohne Bewährung. Schon das lange Vorstrafenregister habe dazu geführt, dass „wir eine Bewährungschance nicht gesehen haben“, so der Vorsitzende Richter Herrmann Hepp-Schwab. Mit der Haftstrafe allein ist es für den Angeklagten nicht getan. Das Gericht verhängte zusätzlich eine Fahrerlaubnis-Sperre von viereinhalb Jahren gegen ihn. Er wird also nach der Haftentlassung voraussichtlich noch mindestens ein Jahr auf den Führerschein verzichten müssen. Darüber hinaus entschied das Gericht, eine niedrige vierstellige Summe als sogenannten Wertersatz einzuziehen. Das Geld könnte zum Teil den Geschädigten als Wiedergutmachung zukommen. Das Urteil vom Montag ist noch nicht rechtskräftig.