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Keinen Bock auf die Verhandlung

Der Angeklagte erscheint nicht zum Termin, weil er angeblich kein Fahrgeld hat. Nicht immer geht das so glimpflich aus.

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© Endig/dpa

Von Jürgen Müller

Meißen. Es ist ein Donnerstagmorgen, 9 Uhr. Im Saal 1 des Amtsgerichtes Meißen haben Richterin, Staatsanwältin, eine Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, eine Urkundsbeamtin und drei Zeugen – darunter ein Polizist im Dienst – Platz genommen. Doch die Verhandlung gegen einen jungen Mann, dem Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen wird, kann trotzdem nicht beginnen. Denn ein Stuhl im Saal bleibt leer. Es ist der des Angeklagten.

So etwas kommt des Öfteren vor. Üblicherweise waren Gerichte in solchen Fällen das „akademische Viertel“ ab. Kann ja sein, dass der oder die Angeklagte sich ohne eigenes Verschulden verspäten, weil sie im Stau stehen oder der Zug oder Bus Verspätung haben. In diesem Fall aber entlässt die Richterin schon nach fünf Minuten die Zeugen. Denn der Angeklagte hat angekündigt, dass er nicht zum Termin erscheinen werde.

Am Nachmittag vor dem Verhandlungstermin hat er im Gericht angerufen, oder besser gesagt: anrufen lassen. Den selbst zum Hörer zu greifen, dazu ist er zu feige. Er schickt seine Freundin vor. Und die teilt mit, dass er nicht nach Meißen zur Verhandlung kommen können, weil er kein Fahrgeld habe. Und mit dem Auto kann er auch nicht kommen, er hat ja keine Fahrerlaubnis mehr.

Das Gericht beendet das Verfahren dennoch. Es stellt die Vorwürfe im Hinblick auf eine andere Verurteilung ein. Das heißt, der Mann erhielt schon wegen anderer Taten eine Strafe. Die neue angeklagte Tat würde nicht oder nicht erheblich ins Gewicht fallen. So geht das für den Mann glimpflich aus und es ist zugleich überraschend, wie leicht sich jemand einer Verhandlung entziehen kann.

Doch das ist nicht immer so. Das Gericht hat zahlreiche Möglichkeiten, um einen Angeklagten zu zwingen, vor Gericht zu erscheinen. So kann zunächst versucht werden, den Delinquenten von der Polizei vorführen zu lassen. Das freilich ist meist nicht von Erfolg gekrönt. Wer vorhat, sich einem Gerichtstermin zu entziehen, der ist meist nicht so dumm, um zu Hause darauf zu warten, dass ihn die Polizei abholt.

Wenn es einen nachvollziehbaren Grund gibt, weswegen ein Angeklagter oder eine Angeklagte fehlen, kann auch einfach ein neuer Termin angesetzt werden. Die härteste Variante ist, dass ein Haftbefehl erlassen wird. Greift die Polizei den Angeklagten dann auf, muss er ins Gefängnis in die sogenannte Sitzungshaft. Das heißt, er sitzt dort so lange, bis es einen neuen Verhandlungstermin gibt. Das kann schon mal ein paar Wochen dauern.

Im konkreten Fall war das allerdings im Verhältnis zur vorgeworfenen Tat unverhältnismäßig. Denn der Mann hätte, wäre er gefasst worden, wohl über Weihnachten und den Jahreswechsel eingesessen. Sitzungshaft wird übrigens – im Unterschied zur Untersuchungshaft – nicht auf eine mögliche Haftstrafe angerechnet. Sitzungshaft kann auch manchmal böse enden. So saß ein 34-jähriger Bautzener mehr als sechs Monate in Sitzungshaft. Der Richter hatte ihn offenbar „vergessen“. Jetzt wird gegen den Richter wegen Rechtsbeugung ermittelt.

Im Meißner Fall spielte das alles keine Rolle. Das Verfahren wurde auf andere Weise beendet. Die Frage ist: Wenn es so einfach war, das Verfahren wegen einer anderen Verurteilung einzustellen, warum dann überhaupt eine Verhandlung angesetzt wurde.