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Jetzt Tempo 30 vor der Grundschule

Der Antrag der Gemeinde aufs Herabsetzen der Geschwindigkeit ist genehmigt. Für mehr Sicherheit, sagt der Landkreis.

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© Norbert Millauer

Von Ines Scholze-Luft

Weinböhla. Sie sind jetzt dran, die neuen Schilder vor der Grundschule Weinböhla auf der Köhlerstraße. Und damit gilt nun definitiv 30 km/h vor der Einrichtung, wo zuvor 50 km/h zugelassen waren und nur die Hinweisschilder „30 – freiwillig“ darauf aufmerksam machten, die Geschwindigkeit für die Schulkinder zu reduzieren.

Wer da schon immer vorsichtig unterwegs war, den wird die 30er-Regelung nicht überraschen. Bestand sie doch schon vor Ausbau des Straßenabschnitts und wurde permanent kontrolliert, gern auch in Anwesenheit der Kinder. Doch seit die Straßensanierung 2015 ordentliche Fußwege und eine Fußgängerampel brachte, konnte hier schneller gefahren werden. Was zunehmend in Raserei ausartete und nicht nur von Anwohnern kritisiert wurde.

Die Gemeinde – sie hatte nicht nur die Freiwillig-30-Schilder, sondern auch eine Tempo-Messtafel aufgestellt – beantragte im März beim Landkreis eine Geschwindigkeitsreduzierung. Für höchstmögliche Sicherheit für die Schulkinder, wie Bürgermeister Siegfried Zenker (CDU) erklärte. Immerhin werden an der Grundschule derzeit 450 Mädchen und Jungen unterrichtet, fast ebenso viele besuchen den Hort.

Nach einigem Hin und Her gab es dann schließlich ein ganz besonderes Weihnachtsgeschenk für Weinböhla. Für alle, die sich für das Herabsetzen des Tempos vor der Grundschule eingesetzt haben – und vor allem für die Schülerinnen und Schüler. Für Gemeinde, Schule, Eltern und alle anderen Engagierten kam die Nachricht aus der Kreisbehörde, dass die 30 km/h bis spätestens Jahresende eingerichtet werden können. Vor Weihnachten wurden die Schilder aufgestellt. Nahe der Schule die 30er-Schilder mit der zeitlichen Begrenzung Montag bis Freitag, 6 bis 17 Uhr.

Zuvor wurde der Antrag der Gemeinde unter anderem bei einem Anhörungsverfahren mit Polizei und Baulastträger – der Kreis selbst ist für die Köhlerstraße, Kreisstraße K8016, verantwortlich – geprüft.

Ein Schritt entsprechend der Neuregelung der StVO, die sogenannte streckenbezogene Tempo-30-Beschränkungen auch auf klassifizierten Straßen wie Bundes-, Staats- und Kreisstraßen in geschlossenen Ortschaften ermöglicht: vor Schulen, Kindergärten, Altenheimen, Krankenhäusern. Für die Grundschule trifft das nicht zuletzt zu wegen des direkten Zugangs zur Kreisstraße sowie des starken Ziel- und Quellverkehrs im Nahbereich der Schule, teilte das Landratsamt der Gemeinde mit. Erwartet werde ein zusätzlicher Sicherheitsgewinn zu den bereits vorhandenen Sicherheitseinrichtungen wie der Fußgängerampel.

Auch für die Kita Wiesenblume auf der Dresdner Straße hatte die Gemeinde eine entsprechende Temporeduzierung beantragt. Dazu gibt es noch keine Information.