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Kein Schutz für die „Dunkle Biene“

Imker fordern einen zehn Kilometer breiten Schutzradius für die Zucht. Doch es wird weit weniger vorgeschlagen.

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© Claudia Hübschmann

Nach der Anhörung im Sächsischen Landtag war Imker Jan Gutzeit enttäuscht. Am Freitag informierten sich die Parlamentarier darin über das sogenannte Belegstellengesetz.

Kurz gesagt geht es dabei um ein Schutzgebiet für die Zucht von Bienen. Damit sich die Bienen reinrassig fortpflanzen können, sei ein Schutzradius von zehn Kilometern um eine Belegstelle sinnvoll, sagt Gutzeit. Denn kürzere Entfernungen überwinden die Bienen und es könnte häufig vorkommen, dass sich Bienenarten vermischen. Besonders wichtig ist der Schutzradius für die Dunkle Biene, die eigentliche europäische Urbiene, die hier fast ausgerottet ist. Viele junge Imker versuchen, ihr Genmaterial zu erhalten, und hoffen, dass im neuen Belegstellengesetz der große Schutzradius eingehalten wird. Einige Imkerverbände halten das aber nicht für notwendig. Frühestens am 15. Mai will der Umweltausschuss im Landtag über das neue Gesetz entscheiden. Aber Gutzeit ist nicht sicher, ob dies alle so sehen.

Einige Parteien haben sich bereits zur Anhörung geäußert. So schreibt der umweltpolitische Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag, Wolfram Günther: „Der Schutzradius entsprechend den Flugradien der Königinnen und der Drohnen muss wesentlich erhöht werden. Sieben Kilometer, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, sind nicht ausreichend, da die Paarungsdistanz im Einzelfall bis 16 Kilometer betragen kann.“

Auch die Linken-Politikerin Jana Pinka, ebenfalls umweltpolitische Sprecherin ihrer Fraktion, schätzt ein: „Minderheitenschutz ist nicht das Thema der Regierungskoalition, und der Wille, am Gesetz noch mal grundlegend etwas zu ändern, scheint äußerst gering. Dadurch wird die Chance vergeben, etwas für die Begünstigung einer wirklich vielseitigen Bienenzucht hier in Sachsen zu tun.“ (SZ/kh)