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Fußgänger aus dem Fenster beworfen

Ein Ex-Punker hat aus seiner Wohnung Passanten mit Bierflaschen verletzt. Warum, weiß er angeblich nicht.

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© dpa

Von Alexander Schneider

Mit 32 steht der Punk nicht mehr im Mittelpunkt des Lebens eines Mannes, der inzwischen recht schick in der Rothenburger Straße wohnt. Doch manchmal kommt der Punk noch durch, weshalb der gelernte Maler und Lackierer, der sich mit Aufträgen als Industriekletterer sein Leben finanziert, wieder einmal einen Termin am Amtsgericht Dresden hatte.

Laut Anklage bewarf der 32-Jährige im Juni 2016 Fußgänger mit Bierflaschen – direkt aus dem Fenster seiner Wohnung im zweiten Geschoss. Dabei habe er Hans-Jürgen G. getroffen – der altbekannte Neustädter war dem Alkohol nicht weniger abgeneigt als der Angeklagte, und hatte eine blutende Kopfplatzwunde davongetragen. Um 4.20 Uhr erfuhr die Polizei von der ungewöhnlichen Attacke. Als die Beamten vor Ort eintrafen, warf der Deutsche noch immer Flaschen aus seinem Fenster. „Wir haben die Straße gesperrt und versucht, Kontakt aufzunehmen“, so ein Polizist als Zeuge. Auch ein 28-jähriger Passant berichtete, der Angeklagte habe auf ihn mit einer Flasche geworfen – „ich meine gezielt“.

Der Angeklagte selbst, er war ohne Verteidiger gekommen, räumte die Vorwürfe ein. Das Warum jedoch konnte oder wollte auch er nicht beantworten: „Ich kann nicht wirklich etwas dazu sagen.“ Nach Aufforderung von Richter Roland Wirlitsch entschuldigte er sich bei dem 28-jährigen Zeugen. Hans-Jürgen G. kann er nicht mehr um Entschuldigung bitten. Der Mann ist inzwischen verstorben, wenn auch nicht an den Folgen der Platzwunde.

Richter Wirlitsch verurteilte den Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Monaten auf Bewährung. Positiv wertete der Richter das ehrenamtliche Engagement des Ex-Punkers in einem Theaterprojekt. Negativ jedoch sind die Vorstrafen für zahlreiche Kleindelikte: Beleidigung, Diebstahl, Sachbeschädigung und Schwarzfahren. „Ich habe damals viel gesoffen und wenig darüber nachgedacht, was ich mache“, sagte der Angeklagte.