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Friedhofsgebühren sorgen für Fragen

Obwohl die Friedhöfe am Kanal und in Reppis zur Stadt gehören, sind die Kosten verschieden. Das Rathaus hat eine Erklärung.

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Gröditz. Wer regelmäßig am Kanal unterwegs ist oder auf dem Friedhof Wainsdorfer Straße war, hat es schon gesehen: Die neue Urnenanlage auf dem städtischen Friedhof ist fertig. Wer sie nutzen will, muss eine Nutzungsgebühr von 777 Euro für 20 Jahre bezahlen. Die geänderte Friedhofsgebührensatzung sieht außerdem eine Grabnutzungsgebühr für 20 Jahre in Höhe von 61 Euro vor. Die Nutzungsgebühr fällt laut Stadt an, sobald eine Urnenkammer verbindlich reserviert wird. Die Grabnutzungsgebühr, sobald sie in Anspruch genommen wird. Die Trennung beider Gebühren sei gesetzlich vorgeschrieben, so Bürgermeister Jochen Reinicke (parteilos) auf Nachfrage von Räten.

Letztere erkundigten sich auch, warum die Grabnutzungsgebühr für Urnengemeinschaftsanlagen im Stadtgebiet so unterschiedlich ausfällt (Wainsdorfer Straße: 4,90 Euro; Reppis: 72 Euro; jeweils pro Urne und 20 Jahre). Grund dafür seien die unterschiedlichen Nutzungszahlen, hieß es so von der Stadtverwaltung. Eine Nivellierung der Gebühren schloss Bürgermeister Reinicke mit Verweis auf gesetzliche Vorgaben aus. (SZ/ewe)