Merken

Facebook-Kommentar wird teuer

Mit seinen Äußerungen im Internet hat sich ein Mann aus Stolpen strafbar gemacht. Einsehen will er das nicht.

Teilen
Folgen
© Stephan Klingbeil

Von Yvonne Popp

Stolpen/Pirna. Ganz geschäftsmäßig, mit Aktenkoffer und in Begleitung zweier Männer, erscheint der Beschuldigte am Amtsgericht in Pirna. Doch im Sitzungssaal will er auf der Anklagebank nicht Platz nehmen. Stattdessen gesellt er sich zu seinen Begleitern in die Zuschauerreihen. Die Bitte der Richterin, sich auf den richtigen Platz im Saal zu setzen, schlägt der Stolpener zunächst recht hartnäckig aus. Auch zu seinen Personalien will er keine Angaben machen. Er sei ein Mensch und kein Personal der Bundesrepublik Deutschland, erklärt er.

Richterin Simona Wiedmer lässt sich davon nicht aus der Ruhe bringen. Ihrerseits erläutert sie dem Mann die Strafprozessordnung. Der zufolge muss der Angeklagte während der Verhandlung auf der Anklagebank sitzen. Anderenfalls sei er im juristischen Sinne nicht anwesend, stellt sie klar. Das hätte in seinem Fall zur Folge, dass sein Einspruch gegen einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung verworfen und die darin festgesetzte Strafzahlung von 2 100 Euro rechtskräftig würde.

Daraufhin lässt sich der Deutsche – nun schon etwas kleinlauter – doch auf der Anklagebank nieder. Von seinen Begleitern wird das hörbar missbilligt, was eine Ermahnung der Richterin zur Folge hat. Als der Mann dann doch seine Personalien angibt, wird auch das wieder unwillig von den Zuschauerplätzen her quittiert. Zur Sache solle er sich keinesfalls einlassen, raunt ihm einer seiner Begleiter zu.

Dem 37-Jährigen wird vorgeworfen, am Abend des 29. August vergangenen Jahres auf Facebook für alle öffentlich „Der Holocaust hat nur an den Deutschen stattgefunden“, geschrieben zu haben. In einem weiteren Post hatte er auch die Richtigkeit der Geschichtsschreibung über den 2.  Weltkrieg angezweifelt. Zur Sache selbst sagt der Mann im Gericht dann auch nichts. Längst nicht mehr so selbstsicher wie zu Beginn der Verhandlung verliest er aber eine Stellungnahme, in der er ganz nach Tonart der Reichsbürger das Verfahren gegen sich infrage stellt. Seiner Auffassung nach dürfe es gar nicht stattfinden, weil es grobe Mängel aufweise. Er habe, so behauptet der 37-Jährige, im Vorfeld kein rechtliches Gehör erhalten, und das verstoße gegen die Genfer Menschenrechtskonvention. Diese besage, dass niemand verurteilt werden darf, ohne vorher angehört worden zu sein, belehrt er die Richterin. Deswegen sei auch der Strafbefehl nichtig.

Was der Mann nicht bedacht hat, ist, dass bereits mit der Zustellung der Ladung zur Beschuldigtenvernehmung das sogenannte rechtliche Gehör hergestellt war. Das heißt, dass der Angeklagte ab diesem Zeitpunkt wusste, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft. Ab da hätte er sich jederzeit zu den Vorwürfen äußern oder sich auch einen Rechtsbeistand suchen können. Beides hatte er nicht getan, sodass schließlich der Strafbefehl erlassen wurde. Hierauf hatte er Akteneinsicht gefordert. „Die wurde mir aber nicht gewährt“, moniert er. In der Gerichtsakte jedoch ist vermerkt, dass dem Angeklagten ein Termin zur Akteneinsicht postalisch zugestellt worden ist. Den habe er nicht erhalten, behauptet der 37-Jährige. Nach langer Diskussion, bei der sich auch immer wieder die beiden Begleiter einmischen, ist die Richterin am Ende ihrer Geduld. Sollte er nicht kooperieren, werde sie den Angeklagten für die Dauer der Verhandlung in Haft nehmen, stellt sie klar.

Einer der Begleiter verlässt daraufhin den Saal. Ihm hatte die Richterin zuvor schon mehrmals mit gedroht, ihn aus dem Saal zu verweisen. Dem Zweiten stellt Simona Wiedmer ein Bußgeld wegen Missachtung des Gerichts in Aussicht, sollte er sich wieder einmischen. Als endlich Ruhe im Gerichtssaal herrscht, gibt der Angeklagte nach und räumt den Facebook-Kommentar ein. Den habe er nicht so gemeint, relativiert er. Er habe eigentlich „auch“ statt des Wörtchens „nur“ schreiben wollen, sodass es „Der Holocaust hat auch an den Deutschen stattgefunden“ geheißen hätte. Dass das Thema ein sehr sensibles ist, sei ihm bewusst. Zum Schluss akzeptiert er die Geldstrafe und zieht den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück.