Merken

Dresden bietet Töberich Vergleich

Die Landeshauptstadt bietet Regine Töberich von Marina Garden eine Vergleichssumme von 3,5 Millionen Euro für die Elb-Grundstücke. Die Architektin hatte vor Gericht ein Vielfaches gefordert.

Teilen
Folgen
© Sven Ellger

„Diese Summe soll der Stadt richtig wehtun“, hatte Regine Töberich der Sächsischen Zeitung im Juli über ihre Forderung von 16,6 Millionen Euro gesagt. 13,1 Millionen weniger will Dresden der Architektin nun zahlen. 3,5 Millionen hat die Landeshauptstadt am Mittwoch im Verfahren „Marina Garden“ vor dem Oberlandesgericht Dresden geboten. Eine Vergleichssumme, mit der die Stadt auch gleich das Grundstück „Freiraum Elbtal“ in der Leipziger Vorstadt zu ihrem Eigentum machen möchte.

So sah das Bauvorhaben von Marina Garden an der Elbe aus.
So sah das Bauvorhaben von Marina Garden an der Elbe aus. © Barcode Architects_Lola Landscapes

Wie die 53-jährige Klägerin inzwischen gegenüber dem Boulevardportal Tag24 klarstellte, wird sie das Angebot nicht annehmen. Zwar hatte sie das Grundstück einst für 2,3 Millionen Euro gekauft. Allein für dessen Verkauf an die Stadt hatten Töberichs Anwälte mit einem Vergleichsangebot im Juli allerdings 5,6 Millionen gefordert, 11 Millionen Euro Schadensersatz noch zusätzlich. Auf Facebook gibt Töberich an, dass der DresdenBau Projekt Marina City GmbH ein Schaden von 24 Millionen Euro entstanden sei.

„Der Schaden ist nachweislich entstanden, dies haben wir dem Gericht auch unterstützt durch Fachgutachten dargelegt“, sagte Frau Töberich zu Tag24. „Ich bedaure sehr, dass ein Urteil, von dem ich hoffe, dass es zu meinen Gunsten gesprochen wird, nicht dazu führen würde, dass die für den Schaden in zweistelliger Millionenhöhe verantwortlichen Stadträte der Fraktionen RRG persönlich zur Rechenschaft gezogen werden, sondern das die Steuerzahler hierfür bezahlen müssen“, so die Investorin.

180 Wohnungen hätten auf dem Grundstück entstehen sollen, Kosten von 50 Millionen Euro hatte die Chefin der DresdenBau GmbH eingeplant. Die Flut 2013 verhinderte das Bauvorhaben von Töberich, nach der Flut gingen dem Stadtrat etwa die Hochwasserschutzmaßnahmen der Unternehmerin nicht weit genug. Ein neuer Bebauungsplan wurde in die Wege geleitet, Töberich erhielt vorerst eine Veränderungssperre für ihr Grundstück. Die Architektin lehnte es ab, an den neuen Plänen mitzuwirken. Aus Protest ließ sie einen Teil des Elberadwegs wegbaggern, als der Stadtrat ihr verbot, Hand auf ihrem Grundstück anzulegen.

Als die Stadt neue Pläne für das Areal an der Leipziger Straße schmiedete, verklagte sie sie schließlich auf Schadenersatz. Töberich wirft der Stadt vor, die Genehmigung ihres Projektes hinausgezögert zu haben, bis neue Pläne für ihre Immobile gemacht werden konnten. Das Landgericht hatte Töberichs Klage im November 2016 abgewiesen, im Juni diesen Jahres begann der Berufungsprozess. (szo)