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Die Linke: Das ist Behördenirrsinn

Das Schicksal der irakischen Familie Estabraq ist nicht mehr nur in Mittelsachsen Thema. Eine Partei reagiert und fordert eine Härtefallregelung.

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© Dietmar Thomas

Von Heike Heisig

Leisnig/Dresden/ Freiberg. Seit Wochen schon führt Hiba Estabraqs Weg jeden Nachmittag ins Leisniger Tierheim am Eichberg. Wie mehrfach berichtet, musste die aus dem Irak geflüchtete Familie ihre beiden Katzen dort abgeben. Die hatte sie vor ungefähr einem Jahr geschenkt gekommen. Nach dem Umzug nach Leisnig – der Mietvertrag über die Wohnung in Freiberg war abgelaufen – mussten sich die Geflüchteten von ihren liebgewonnenen vierbeinigen Familienmitgliedern trennen. Beim Wiedersehen und beim Abschied im Tierheim fließen jeden Tag Tränen. Nicht nur bei den Estabraqs, sondern auch bei den Mitarbeitern.

Zu Wochenbeginn drehte der MDR im Tierheim. Am Freitagabend sollte der Beitrag ausgestrahlt werden. Doch schon vorher meldeten sich beim Döbelner Anzeiger neben Lesern auch Kommunalpolitiker zu diesem Thema zu Wort. Als Erster reagierte David Rausch, der für die Linksfraktion im mittelsächsischen Kreistag sitzt. Er übermittelte einen an Landrat Matthias Damm (CDU) und an seine Kreistagskollegen verfassten Brief. Darin beruft er sich auf die von der Politik geforderte fließende Integration von Asylsuchenden. „Für mich gehört zur Integration in Deutschland auch das Tierwohl“, so Rausch. Daher fragt der Geringswalder auch: „Ist es im Interesse des Landratsamtes, sich integrierende Asylsuchende, die sich bemühen, unsere Regeln und Werte anzunehmen, zu schikanieren ... und das letzte bisschen Glück nach Jahren der Kriegswirren wieder zu entwenden?“ Letztlich will Rausch wissen, auf welche Paragrafen sich das Amt bei seinem Verbot der Haustiere bezieht und welche Lösungsansätze es gibt.

Rauschs Fraktionschefin, die Roßweinerin Marika Tändler-Walenta, findet die Entscheidung, dass die Tiere abgegeben werden müssen, unmenschlich. Die Tierschützer vom Leisniger Tierheim bescheinigen, dass sowohl die Estabraqs, als auch die Katzen selbst leiden. „Für mich steht fest, dass es hier eine Härtefallregelung geben muss“, so Marika Tändler-Walenta. Sie könne gut nachvollziehen, dass die Tiere den Geflüchteten helfen, die Erinnerung an den Krieg zu verarbeiten und sich in Deutschland einzuleben. „Die Verwaltung sollte sich deshalb auch beweglich zeigen und noch lange vor der nächsten Kreistagssitzung, die erst im September ist, zu einer Lösung finden.“

Die sieht nach ihren Vorstellungen so aus, dass sich der Landrat, die Geschäftsführung der kreiseigenen Gesellschaft GSQ und die Fraktionsvorsitzenden des Kreistages an einen Tisch setzen. Das Ergebnis könne nach Tändler-Walentas Dafürhalten nur die angesprochene Härtefallregelung sein, die danach gegebenenfalls in die Hausordnung der GSQ aufgenommen werden sollte. Mit dieser Hausordnung, die jegliche Tierhaltung verbietet, begründet das Landratsamt die Forderung, dass Familie Estabraq ihre beiden Katzen weggeben muss.

Das Mietverhältnis besteht zwischen dem Vermieter – der in diesem Fall nicht einmal etwas gegen die Tierhaltung einzuwenden hätte – und der GSQ als Mieter. Die Gesellschaft wiederum stellt den Wohnraum an die Geflüchteten nach ihren eigenen, selbst aufgestellten Regeln zur Verfügung. „Flüchtlinge können dann über das Halten von Haustieren eigenverantwortlich entscheiden, wenn sie selbst eigene Mietverträge abschließen“, ergänzt Cornelia Kluge, Pressereferentin beim Landratsamt Mittelsachsen. Im vorliegenden Fall handele sich um eine zeitlich befristete Zuweisung von Wohnraum, der teils sehr kurzfristig wieder anderen Menschen als Unterkunft angeboten werde.

In Freiberg, wo die Familie erst wohnte, hätten dieselben Regeln gegolten, teilte die Behörde zu einem früheren Zeitpunkt mit. Dass Katzen gehalten werden, sei einfach nicht aufgefallen beziehungsweise angezeigt worden.

Susanne Schaper ist tierschutzpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Sächsischen Landtag. Sie sieht das Landratsamt schon zum Paragrafen 1 des Tierschutzgesetzes widersprüchlich handeln: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leid oder Schaden zufügen. Die Ausländerbehörde verstößt klar dagegen.“ Überdies findet Schaper: „Der Behördenirrsinn in Sachsen scheint keine Grenzen zu kennen.“ Obwohl die Rechtsprechung in Deutschland Katzen als Kleintiere bewerte, deren Haltung in einer Wohnung nicht pauschal verboten werden könne, untersage das Landratsamt Mittelsachsen der Familie das. „Statt froh darüber zu sein, dass diese sich fürsorglich um die Tiere kümmert, führt das Verhalten der Behörde dazu, dass die Tiere unnötig leiden müssen. Ein solches Verhalten ist nicht hinnehmbar“, findet die Landtagspolitikerin.

Ob die Forderungen in Freiberg gehört werden, es Gespräche gibt, darauf antwortete die Pressestelle des Landratsamtes am frühen Freitagnachmittag nicht mehr. Auch von den übrigen vom DA angefragten Kreistagsfraktionen kam außer von der Linkspartei keine Reaktion.