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Der lange Weg zur Autobahn

Genau 18,2 Kilometer neue Trasse fehlen der B 169 noch. Die Strecke birgt einige Hürden.

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© Symbolfoto: Lutz Weidler

Von Christoph Scharf

Riesa. Auf der Karte existiert sie schon: die neue Trasse des Autobahnzubringers B 169 zwischen Seerhausen und A 14. Während der Verlauf des 3. Bauabschnitts Seerhausen-Salbitz schon weitgehend feststeht, betrachtet der Freistaat beim 4. Bauabschnitt Salbitz-Autobahn noch drei mögliche Trassen parallel. Die Planung liegt beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Lasuv). Die SZ hat mit den Verantwortlichen den Stand unter die Lupe genommen.

Abschnitt 3: 7,8 Kilometer, eine Brücke

Der Anfang des 3. Bauabschnitts ist leicht zu erkennen: Er schließt an den ausgebauten Teil der B 169 bei Seerhausen an. Bis dort – am Übergang zur B 6 – verläuft der Autobahnzubringer von Riesa vierspurig. So sollte er ursprünglich auch weiter Richtung A 14 gebaut werden. Allerdings einigte man sich auf eine abgespeckte Variante mit drei Fahrspuren. Dabei wechselt auf der mittleren Spur die Fahrtrichtung, sodass es abschnittsweise mal ein-, mal zweispurig vorangeht. Das soll das sichere Überholen möglich machen.

Ab Seerhausen führt die Trasse dicht nördlich von Bloßwitz vorbei, dort sind mit Rücksicht auf die Dorfbewohner 500 Meter Lärmschutzwand geplant. Dann kommt das kritischste Stück: das sogenannte FFH-Gebiet zwischen Raitzen und Hahnefeld, das für den Naturschutz besonders wichtig ist. Dort verläuft die geplante Trasse auf einem Damm, der von einer Großbrücke unterbrochen wird. Das sogenannte Bauwerk 4 ist 137,20 Meter lang und überquert dabei lediglich einen Feldweg, einen Bach und viel Grün. So sollen etwa Rehe oder tieffliegende Fledermäuse den Autozubringer gefahrlos queren können.

Ebenfalls für Fledermäuse entstehen in der Nachbarschaft zwei weitere zehn Meter lange Brücken, bei denen die Tiere unter der Fahrbahn durchfliegen können. Da es aber auch Fledermausarten gibt, die höher fliegen, wird die Straße auf dem Damm dort rechts und links auf je 560 Metern von Wänden begleitet, was die Fledermäuse zum noch höheren Fliegen zwingt – und damit von der Kollision mit Autos abhält. Gleichzeitig sollen die Wände auch den Verkehrslärm für die Raitzener verringern. – Der 7,8 Kilometer lange 3. Bauabschnitt hat nur einen Knotenpunkt: Die Staatsstraße S 30 (zwischen Salbitz und Oschatz) wird mit einer Brücke über die neue Trasse hinweggeführt und über Rampen angebunden.

Kosten soll der 3. Bauabschnitt planmäßig 29,9 Millionen Euro. Weil sich die Baupreise über die Jahre allerdings entwickeln, ist mit deutlichen Kostensteigerungen zu rechnen. Zuletzt hatte es Einwendungen gegen das Projekt gegeben, die zwei Ordner füllen. Das Lasuv will die Erwiderungen auf die Einwendungen noch im Herbst bei der zuständigen Landesdirektion abgeben. 2018 stimmen die beiden Behörden die weiteren Schritte ab. Einen möglichen Bauzeitraum aber lässt sich niemand entlocken.

Abschnitt 4: Drei mögliche Trassen

Der 4. Bauabschnitt zwischen Salbitz und A 14 befindet sich noch in der Vorplanung. Dort betrachten die Lasuv-Planer drei mögliche Trassen. Eine verläuft ziemlich nah an der heutigen B 6, die anderen beiden weichen in unterschiedlich großen Bögen nach Westen davon ab und umfahren damit Ostrau. Welche davon es wird, entscheidet der Bundesverkehrsminister. Der größte Knackpunkt beim 4. Bauabschnitt ist der Umgang mit Trinkwasserschutzzonen: Ein besonders sensibler Bereich liegt am Ortseingang von Ostrau. Dort führt die vorhandene B 169 mittendurch, sodass ein Unfall mit einem Gefahrguttransport böse Folgen hätte. Weil Bestandsschutz gilt, ist das trotzdem zulässig. Wird aber neu gebaut, sind strenge Regeln einzuhalten – etwa durch den Bau von Rückhaltebecken.

Die beiden um Ostrau herumführenden Varianten würden zwar die Trinkwasserschutzzone umgehen und Lärm aus dem Ort nehmen, dafür aber deutlich mehr guten Ackerboden versiegeln. Außerdem kommt dann das Noschkowitzer Holz, südwestlich von Ostrau, ins Spiel: Dort leben Schwarzspecht, Eisvogel, Fledermäuse. Da gilt es abzuwägen – Artenschutz und Landwirtschaft gegen Trinkwasserschutz und Entlastung von Anwohnern. Laut Lasuv ist die zentrale Frage, welche Variante am ehesten baurechtsfähig ist. 2018 soll die Entscheidung über die Vorzugsvariante fallen. Wann gebaut wird, ist auch dort völlig offen.