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Brandstifterin vor Gericht

Der Frau, die im November 2017 in einem Asylbewerberheim in Meißen einen Brand gelegt hatte, droht eine lange Haftstrafe.

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© Claudia Hübschmann

Von Jürgen Müller

Meißen/Dresden. Ein 29 Jahre alte Frau, die beschuldigt wird, am 2. November vorigen Jahres einen Brand in einem Asylbewerberheim an der Leipziger Straße in Meißen gelegt zu haben, steht ab Mittwoch vor dem Dresdner Landgericht. Sie ist der schweren Brandstiftung angeklagt. Die 14. Strafkammer hat zunächst drei Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird voraussichtlich am 29. Juni erwartet. Schwere Brandstiftung gilt als Verbrechen und wird mit Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr geahndet.

In der Asylunterkunft war in der Nacht zum 2. November 2017 im Erdgeschoss ein Feuer ausgebrochen. Durch das schnelle Eingreifen zweier Bewohner konnten die Flammen gelöscht werden. Personen wurden nicht verletzt. Eine Woche nach der Tat konnten die Staatsanwaltschaft Dresden und das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum eine 29-jährige Wohnungslose als Tatverdächtige ermitteln. Durch die Auswertung von Videoaufnahmen ergab sich der Verdacht gegen die Frau.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Dresden einen Haftbefehl erwirkt hatte, wurde die Beschuldigte am 8. November in Meißen vorläufig festgenommen. Seitdem sitzt sie in Untersuchungshaft.

Bereits im Juni 2015 gab es einen Brandanschlag auf ein noch nicht bezogenes Asylbewerberheim an der Rauhentalstraße in Meißen. Die beiden damals 41 und 38 Jahre alten Täter drangen in das Haus gewaltsam ein, verteilten einen Brandbeschleuniger und entzündeten diesen in einer Wohnung im ersten Obergeschoss, um das Gebäude in Brand zu setzen. Dieser Raum brannte komplett aus. Weiterhin versuchten sie, eine Wohnungstür im Erdgeschoss mittels Brandbeschleuniger in Brand zu setzen. Das Gebäude war hierdurch unbewohnbar.

Rund sechs Wochen später versuchten die Täter, das Haus, das nach dem Brand gerade fertig saniert war, unter Wasser zu setzen, was allerdings misslang. Die Täter wurden im April 2016 vom Landgericht Dresden wegen vorsätzlicher Brandstiftung, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu Freiheitsstrafen von jeweils drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Auch sie hatten zuvor fünf Monate in Untersuchungshaft gesessen.

So berichtete die SZ im November 2017 über den Brand in der Flüchtlingsunterkunft