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Bleibt’s beim erhobenen Zeigefinger?

In Schiebocks Bratwurststreit sucht Oberbürgermeister Holm Große eine Lösung. Er hält dafür den Ball bewusst flach.

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© Steffen Unger

Bischofswerda. Im Schiebocker Bratwurtstreit steht eine Entscheidung noch aus. Oberbürgermeister Holm Große (parteilos) hatte Ende vergangenen Jahres eine „vernünftige Lösung“ angekündigt. Jetzt machte er auf SZ-Anfrage noch einmal deutlich, dass die Stadtverwaltung mit Augenmaß handeln wird. „Es geht nicht um drakonische Strafen“, betonte er. Die nach dem Gaststättengesetz mögliche Höchststrafe von bis zu 5 000 Euro, auf die sich die SZ berufen hatte, sei durch die zuständigen Mitarbeiter der Stadtverwaltung nie in Erwägung gezogen worden. „Alles andere hieße, in diesem Fall mit Kanonen auf Spatzen zu schießen. Insofern erscheint mir der „erhobene Zeigefinger“ im Sinne des nochmaligen Hinweises auf bestehendes Recht richtig und nachvollziehbar. Bischofswerda ist und bleibt von Seiten der Verwaltung bürger- und unternehmerfreundlich“, erklärte Holm Große.

Maik Kamptner vom Blumenhaus Simke bekam Ärger mit der Stadtverwaltung, weil er am Weihnachtsmarktwochenende vor seinem Geschäft grillte, ohne dies vorher angezeigt zu haben. Der Gemeindevollzugsbedienstete fotografierte ihn am Grill. Er unterließ es aber, den Geschäftsmann trotz dessen Nachfrage darauf hinzuweisen, dass er diese Aktion bei der Stadt hätte vorher anzeigen müssen. Inzwischen reichte Maik Kamptner diese Anzeige nach. Die im Rahmen einer Anhörung erbetene Stellungnahme gab er demgegenüber (noch) nicht ab – geschuldet der Arbeit im Weihnachtsgeschäft, sagt er auf Nachfrage der SZ. Die Stadt will nun eine zweite Anhörung verschicken, „welche voraussichtlich zu einem der Angelegenheit angemessenen geringen Verwarngeld führen wird“, heißt es seitens der Verwaltung. Ob es tatsächlich so weit kommt und in welcher Höhe ein Verwarngeld ausfallen könnte, ist offen, da das Verfahren noch läuft.

Vor allem das Verhalten des Vollzugsbediensteten hatte im Dezember auf Facebook eine Welle der Empörung ausgelöst, nachdem die SZ den Fall öffentlich gemacht hatte. OB Große sagte damals zu, den Fall zu prüfen. Im Ergebnis der Prüfung stellte er nun fest, „dass die MitarbeiterInnen des Teams Ordnung und Sicherheit absolut gesetzeskonform vorgegangen sind und keinesfalls in Bürgerrechte eingegriffen haben. Generell handeln sie nicht willkürlich“, erklärte der Oberbürgermeister. Die Einhaltung des bestehenden Rechtes zu prüfen, sei für die Stadtverwaltung im Falle des Gaststätten- und Gewerberechtes eine kommunale Pflichtaufgabe. „Im vorliegenden Fall betrifft das die Vorschriften des Sächsischen Gaststättengesetzes – mit meiner „städtischen Brille“ betrachtet aber darüber hinaus eben auch den Gleichbehandlungsgrundsatz im Interesse der vielen Händler, welche sich zum Weihnachtsmarkt und vielfach darüber hinaus das ganze Jahr über für die Innenstadtbelebung einsetzen und dabei die Regularien einhalten“, sagte Holm Große. „Gehe ich einmal vom guten Willen, zur Belebung der Stadt beizutragen, und vorhandener Unkenntnis der Rechtslage aus, hätte sich Herr Kamptner wie die Werbegemeinschaft und viele weitere Gewerbetreibende unserer (Innen-) Stadt zuvor vertrauensvoll an die Verwaltung wenden können, eigentlich sogar müssen.“

Die Aktion des Geschäftsmannes war gut gemeint. Er hatte sich vom Demitzer Fleischer ein paar Bratwürste besorgt, einen kleinen Grill vor sein Geschäft an der Kirchstraße gestellt und die Würste gebrutzelt. Nichts Spektakuläres. Aber nach dem Gesetz ist das eben schon die Ausübung eines Gaststättengewerbes. Hinterher ist man oft klüger. Stellt sich nur die Frage, ob man es das nächste Mal besser macht oder gleich sein lässt, weil man die Lust verloren hat. (SZ/ir)