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Bewährungsstrafe wegen Drogennacht

Ein Mann aus Bernstadt soll im Mai vergangenen Jahres mit Ecstasy hantiert haben. Nun erwarten ihn Konsequenzen.

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© dpa/Volker Hartmann

Von Rolf Hill

Bernstadt/Zittau. Mit einer Freiheitsstrafe auf Bewährung ist jetzt die zweitägige Hauptverhandlung gegen einen 28-jährigen Mann aus Bernstadt vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Zittau zu Ende gegangen . In der Nacht zum 31. Mai vergangenen Jahres soll der Angeklagte in Großhennersdorf von einer unbekannten Person fünf Tabletten Ecstasy erworben haben. Zwei davon gab er laut Anklageschrift später an eine damals erst minderjährige Mitfahrerin weiter. Gemeinsam mit einem dritten Beteiligten habe man die Drogen dann in dessen Herrnhuter Wohnung konsumiert.

Der Angeklagte räumte zwar den gemeinsamen Erwerb in jener Nacht ein, aber nicht die Weitergabe an das junge Mädchen. Das könne nur der dritte Mann gewesen sein, mit dem sie damals befreundet war und inzwischen auch ein gemeinsames Kind hat. Da dieses erst vor wenigen Tagen das Licht der Welt erblickte, verzichtete das Gericht unter Vorsitz von Dr. Holger Maaß darauf, die Mutter als Zeugin vorzuladen. Das war verständlich, da sie zwar anfangs bei der Polizei den Angeklagten belastet hatte, aber im Laufe ihres eigenen Prozesses gegenüber der Vertreterin der Jugendgerichtshilfe aussagte, der sei nicht ihr Beschaffer gewesen. Der Angeklagte räumte ein, bereits seit längerer Zeit abhängig zu sein. Weil er nicht mehr weiter wusste, begab er sich im vergangenen Jahr freiwillig in eine Langzeittherapie, die er aber später wieder abbrach. Jetzt sei er aber seit längerer Zeit clean, sagte er. Er lebe bei seinen Großeltern, die ihm in jeder Hinsicht eine moralische Stütze seien. Übrigens war die junge Frau am Ende dieser „Party“ soweit, dass sie in Wahnvorstellungen lebte und weinte. Man habe nicht mehr weiter gewusst, erinnerte sich der Angeklagte. Deshalb wurde sie ins Auto des Wohnungsinhabers verfrachtet, nach Hause gefahren und bei ihrer Mutter abgegeben.

Alle Beteiligten waren sich einig, dass man zur Klärung des Sachverhalts unbedingt auch die Aussage des Beteiligten aus Herrnhut benötige. Deshalb wurde die Hauptverhandlung vertagt, um diesen zu hören. Allerdings blieb der trotz ordnungs- und fristgemäßer Ladung ohne Begründung dem Termin fern. Nach geraumer Wartezeit stellte der Staatsanwalt den Antrag, diesen mit einem Ordnungsgeld von 300 Euro beziehungsweise sechs Tage Ordnungshaft zu belegen. Es erging ein entsprechender Beschluss. Unmittelbar danach kam das Schöffengericht zu folgenden Schlussfolgerungen: Die ursprünglich von der jungen Frau vorgebrachten Anschuldigungen gegen den Angeklagten hatte sie inzwischen zurückgenommen. Nach Ansicht aller Beteiligten war der nicht erschienene Mann aus Herrnhut nicht nur Zeuge, sondern wahrscheinlich Mittäter. Da er sich in diesem Fall auf sein Aussageverweigerungsrecht berufen könnte, seien von ihm keine Angaben zur Aufklärung des Geschehens zu erwarten. Deshalb könne man wohl auf eine erneute Vertagung des Prozesses verzichten. Das betreffe auch die Anhörung weiterer Zeugen. Gleichzeitig erging seitens des Staatsanwalts der rechtliche Hinweis, dass man nun den Tatvorwurf auf vorsätzlichen unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln konkretisieren könne.

Gegen den Angeklagten sprach der Auszug aus dem Bundeszentralregister bezüglich seiner Person. Mehrere einschlägige Straftaten standen zu Buche. Der Staatsanwalt beantragte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung von zwei Jahren und sechs Monaten. Der Verteidiger schloss sich den Argumenten und dem Strafmaß an. Deshalb war es nicht überraschend, dass Dr. Maaß und seine Schöffen zum gleichen Ergebnis kamen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.