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Amt lässt sich Zeit mit seinem Urteil

Das Stadtbadwehr beschäftigt seit Monaten die Behörden. Die Denkmalschützer scheinen das Zünglein an der Waage zu sein.

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© André Braun

Von Heike Heisig

Roßwein. Möglicherweise fließt noch einiges an Wasser die Mulde hinunter, bis zum Wehr in Höhe des Stadtbades eine Entscheidung getroffen ist. Die Landestalsperrenverwaltung (LTV) will eine EU-Forderung umsetzen und Fließhindernisse beseitigen. Dafür muss sie über kommunalen Grund und Boden, weshalb der mögliche Abriss des Wehres mehrfach im Stadtrat diskutiert worden ist. Die Räte haben Angst, dass das benachbarte Stadtbadgebäude Schaden nimmt, wenn sich die Wasserverhältnisse durch und nach dem Rückbau ändern. Aber auch für den abgehenden Mühlgraben werden Nachteile befürchtet. Trotzdem, so entschieden die Räte letztlich, soll die LTV das städtische Grundstück betreten können, wenn es denn zum Rückbau des Wehres kommt. Doch genau das ist auch mehrere Monate nach dem nochmals angesetzten Vor-Ort-Termin am 19. Februar – den ersten gab es schon am 24. Oktober 2017 – ungewiss.

Der Grund: „Es fehlt noch die Zustimmung der Denkmalschutzbehörde“, sagt Ronny Wecke, Sachbearbeiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit bei der LTV. Diese hatte am 7. September 2017 den für sie nötigen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung gestellt. Beinahe zehn Monate später teilt das Landratsamt Mittelsachsen auf DA-Anfrage mit: „Der Vorgang ist noch in Bearbeitung.“ Weshalb sich die Denkmalschützer offenbar mehr als schwertun mit einer Entscheidung, hatte André Kaiser, Sprecher der Kreisbehörde, schon im Frühjahr versucht, zu verdeutlichen: „Bei dem Stadtbadwehr handelt es sich um ein Kulturdenkmal mit orts- und technikgeschichtlicher Bedeutung.“ Das Wehr war einst für die Textilindustrie an der heutigen Stadtbadstraße wichtig. Für Ingenieure ist es noch immer interessant, weil trotz des Alters der Anlage und mehrerer Hochwasser noch Reste der Steuerungsmechanik für die aufgesetzten Wehrklappen erhalten sind.

Von der Meinung der Denkmalschützer zum Rückbau hängt nun der weitere Verfahrensweg ab. Die LTV hatte vorgeschlagen, auf ein aufwendiges und langwieriges Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren zu verzichten und das Projekt stattdessen der Wasserbaudienststelle der Landestalsperrenverwaltung vorzulegen. „Zwingende Voraussetzung dafür ist jedoch, dass alle Betroffenen dem Rückbau des Wehres zustimmen“, erklärt Ronny Wecke. Dies ist im Moment nicht gegeben.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten: „Sofern die Denkmalschutzbehörde dem Rückbau zustimmt, könnte kurzfristig mit den Rückbauarbeiten begonnen werden“, sagt der LTV-Mitarbeiter. Gebe es keine Zustimmung von den Denkmalschützern, werde die Landestalsperrenverwaltung bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Mittelsachsen ein Plangenehmigungsverfahren beantragen. „In diesem muss das Landratsamt abwägen, ob die Herstellung der Durchgängigkeit am Fließgewässer Vorrang hat oder der Denkmalschutz wichtiger ist und das Wehr erhalten bleiben soll“, so Ronny Wecke. Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren unterscheiden sich darin, das Erstgenanntes vom Landkreis selbst und ein Planfeststellungsverfahren von der Landesdirektion durchgeführt wird. Letztgenanntes Verfahren läuft für den Bau des Striegistalradweges.