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Zweifel an der Geschichte der Mordangeklagten

Nach dem Mord an Philipp W. aus Niesky belastet eine Mitinsassin im Gefängnis Anne-Kathrin Hartmann schwer.

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© Nikolai Schmidt

Von Frank Thümmler

Anne-Kathrin Hartmann, gemeinsam mit Stephan Kuhring des Mordes am Nieskyer Philipp W. angeklagt, wollte im Prozess lange nichts zu dem Vorwurf sagen, auch nicht, als ihr damaliger Freund und jetziger Mitangeklagter gestand und sie damit schwer belastete. Am Montag änderten sie und ihr Anwalt diese Taktik. Anne-Kathrin Hartmann ließ eine Erklärung verlesen, in der sie den Tathergang schildert und ihren Tatanteil gegenüber der Einlassung Kuhrings geringer darstellt.

Es sei eigentlich nur um das Auto, Geld und das Handy des Nieskyers gegangen. Während Kuhring im Schlafzimmer wartet, habe sie K.-o.-Tropfen in einen Drink geträufelt. Aber der Versuch schlug fehl, dem Nieskyer schmeckte der Drink nicht. Daraufhin sei sie in die Küche gegangen, Kuhring habe sich dann mit den sinngemäßen Worten: „Schau Dir genau an, wie ich ihn umbringe“ einen Kochtopf geschnappt und damit auf den Kopf des Nieskyers eingeschlagen. Sie habe das alles nicht gewollt, sich die Ohren zugehalten und habe das viele Blut gesehen. Kuhring habe dann dem hilflosen Opfer die EC-Karten-Pin entlockt, indem er ein Handy aufmalte und auf die Nummern zeigte, bis der Nieskyer nickte. Danach begann die Odyssee durch Hotels der Region, bis sie verhaftet wurden, bevor sie den Plan, den Kindsvater und ihr Kind zu entführen, umsetzen konnten.

Fragen zu ihrer Einlassung ließ die Angeklagte nicht zu. Dabei wäre es interessant gewesen zu erfahren, wieso man das Opfer mit K.-o.-Tropfen bewusstlos machen wollte, wo man doch noch die Pin für die EC-Karte brauchte. K.-o.-Tropfen wurden (was wegen der hohen Flüchtigkeit der Substanz nicht ungewöhnlich ist) weder am Tatort noch am Opfer übrigens nachgewiesen. Und dann gibt es ja eine Vielzahl Widersprüche zur Aussage ihres Mittäters. Kuhring hatte in seiner Aussage geschildert, dass der Mordentschluss gemeinsam gefasst worden sei, nachdem sie festgestellt hatten, dass auf dem Konto kein Geld war, dass beide das Opfer gefesselt und verschnürt hätten, bevor er auf ihn einschlug. Das Gericht muss nun entscheiden, welche Version richtig ist.

Belastend für Anne-Kathrin Hartmann war dann eine Aussage einer Mitinsassin, die mit der Angeklagten auf deren Zelle die Akten in diesem Mordfall durchgegangen sei. Dabei wurde viel diskutiert, und sie habe von Anne-Kathrin Hartmann immer neue Versionen aufgetischt bekommen, nachdem sie sie auf Widersprüche aufmerksam gemacht hatte. Insgesamt sechs Versionen seien so zustande gekommen. Sie schilderte dem Gericht die letzte Version, die sich im Wesentlichen mit der Einlassung der Angeklagten vor dem Gericht deckte. Auch nicht gut für die Angeklagte war ihre Aussage, dass Anne-Kathrin Hartmann ihr anvertraut habe, die gleiche Geschichte mit der Kindes- und Kindsvaterentführung schon einmal geplant zu haben, nur mit einem anderen Mittäter, der ihr angeboten haben soll, den Vater ihres Kindes in den Wald zu fahren und dort zu töten, übrigens mit ganz ähnlichen Worten, wie sie laut Hartmann auch Kuhring genutzt haben soll: „Dann schau genau hin, wie ich ihn umbringe.“ Und noch etwas ließ aufhorchen: Ulf Israel, der Verteidiger von Stephan Kuhring, hatte am zweiten Verhandlungstag ja eine Aussage seines Mandanten für den dritten Verhandlungstag drei Wochen später angekündigt. Das soll nach Aussage der Mitinsassin von Anne-Kathrin Hartmann für große Aufregung und Wut bei ihr gesorgt haben. Ihr Anwalt André Kanzog, so sagte es die Mitinsassin als Zeugin im Gerichtssaal, habe ihr geraten, einen Brief an der Postkontrolle vorbei an ihn zu schreiben, um diese Aussage zu verhindern. Sollte das, bei aller Vorsicht der Glaubwürdigkeit dieser Zeugin, tatsächlich stimmen, hätte sich auch der Anwalt strafbar gemacht. Eine Stellungnahme dazu gab es im Gericht weder von der Angeklagten noch von ihrem Verteidiger.

Auf Anfrage der SZ wies er den Vorwurf dann zurück und schrieb „dass ich meiner Mandantin zu keinem Zeitpunkt den Rat erteilt habe, die Postkontrolle in irgendeiner Form zu umgehen. Was im Einzelnen zu der ... Einlassung des Mitangeklagten Kuhring zwischen meiner Mandantin und mir besprochen wurde, unterliegt freilich der anwaltlichen Schweigepflicht.“Der Prozess wird am 18. Oktober fortgesetzt und soll noch in diesem Monat zu Ende gehen.