Merken

Weitere Ermittlungen in Meißen

Das Urteil gegen die beiden Brandstifter von der Rauhentalstraße ist rechtskräftig. Es wird aber gegen weitere Tatverdächtige ermittelt.

Teilen
Folgen
© Roland Halkasch

Von Jürgen Müller

Meißen. Der Brandanschlag auf die geplante Asylunterkunft an der Rauhentalstraße 14 in Meißen im Juni vorigen Jahres ist trotz des Urteils gegen zwei Meißner juristisch noch nicht abgeschlossen. Die beiden Angeklagten waren am Donnerstag vergangener Woche vor der 14. Großen Strafkammer des Landgerichtes Dresden wegen Brandstiftung, Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung zu Haftstrafen von jeweils drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Das Urteil war noch nicht rechtskräftig, es konnten sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft Revision einlegen. Die Frist dafür lief am Freitag um 24 Uhr ab.

Während die Verteidigung deutlich geringere Haftstrafen beantragt hatte, wollte die Staatsanwältin die beiden Angeklagten für fünf Jahre beziehungsweise für vier Jahre und zehn Monate ins Gefängnis schicken. „Wir werden gegen das Urteil keine Rechtsmittel einlegen, auf Revision verzichten“, sagte am Freitag Oberstaatsanwalt Lorenz Haase, der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Auch die Verteidigung hat das Urteil akzeptiert. Für die Justiz ist die Sache damit aber noch nicht beendet. „Es wird noch gegen weitere Personen ermittelt. Diese Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen“, so Lorenz Haase. Vor der Verhandlung hatte er gesagt, ob weiter ermittelt werden, hänge auch vom Strafverfahren ab.

Weitere Tatverdächtige im Visier

Möglicherweise hatte die Staatsanwaltschaft gehofft, dass die beiden geständigen Täter auch Angaben zu Mittätern machen werden. Dies geschah aber nicht. Die Angeklagten sagten vor Gericht, dass sie allein den Brand gelegt und sechs Wochen später versucht hätten, das nach dem Brand gerade erst wieder sanierte Haus mit Wasser endgültig unbewohnbar zu machen. Dennoch sind weitere Tatverdächtige im Visier der Strafermittlungsbehörde.

Der geschädigte Bauunternehmer zeigte sich mit dem vorige Woche gefällten Urteil zufrieden. „Es ist ein maßvolles und gerechtes Urteil. Es wird der Schuld der Angeklagten gerecht und bietet ihnen zugleich die Möglichkeit, sich in absehbarer Zeit wieder in die Gesellschaft zu integrieren“, sagte er unmittelbar nach dem Ende der Hauptverhandlung.

Neben dem strafrechtlichen Urteil sehen die beiden verurteilten Brandstifter horrenden Schadensersatzforderungen entgegen. Bei den Taten entstand ein Gesamtschaden laut Anklage von rund 200 000 Euro. Den hat die Versicherung zwar erst einmal bezahlt, machte aber schon deutlich, dass sie sich das Geld von den Tätern mit Regressforderungen zurückholen wird.