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Wegen Missbrauchs verurteilt

Eine Frau aus Pulsnitz hatte mehrfach Geschlechtsverkehr mit einem 13-Jährigen. Dafür wurde sie jetzt verurteilt.

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© dpa

Kamenz. Amtsrichter Eckhard Laschewski ist seit 15 Jahren im Strafrecht unterwegs. Einen solchen Fall, wie am Donnerstag am Amtsgericht Kamenz, hatte er nach eigenem Bekunden noch nie auf dem Tisch. Angeklagt des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes – also eines Verbrechens – war eine 32-jährige Pulsnitzerin. Der vierfachen Mutter wurde vorgeworfen, in den Sommerferien 2016 insgesamt zehnmal Geschlechtsverkehr mit einem damals noch 13-jährigen Jungen aus der Nachbarschaft gehabt zu haben.

Wer als Erwachsener mit einem Kind unter 14 Jahren Sex hat – in welcher Ausprägung auch immer – macht sich strafbar. Und dies war der Hartz-IV-Empfängerin, die nur eines ihrer vier Kinder im eigenen Haushalt betreut, durchaus bekannt gewesen. „Es tut mir leid. Ich bereue, was ich getan habe“, sagte sie in der Verhandlung.

Angeklagte geständig



Die 32-Jährige hatte schon im Ermittlungsverfahren gestanden und sich zuvor sogar selbst angezeigt. Das machte das Vorgefallene zwar nicht ungeschehen, es erleichterte aber maßgeblich die Suche nach einem angemessenen, gerechten Urteil. Darauf konnte auch das Opfer selbst vertrauen, dass nicht nur als Hauptzeuge, sondern sogar als Nebenkläger – vertreten durch Rechtsbeistand – geladen war.

Um ihm, dem heute 15-Jährigen, eine hochnotpeinliche Befragung in öffentlicher Sitzung zu ersparen, einigten sich die beteiligten Gegenseiten in einer Pause auf den Gerichtsgängen auf ein abgekürztes Verfahren. Statt der zehn angeklagten Geschlechtsverkehre, die jeder für sich mit der Mindeststrafe von einem Jahr Haft belegt werden können, wurden nur die beiden ersten Taten, die vier Wochen auseinander lagen, ins Urteil einbezogen.

Gleichwohl blieb der Angeklagten eine Befragung nicht erspart. Wie konnte es so weit kommen, wollte Amtsrichter Laschewski wissen, weil dies für die Urteilsfindung durchaus von Belang sein könne, wie er sagte. Der Pulsnitzerin war es sichtlich peinlich, vor dem gut gefüllten Gerichtssaal das Geschehene zu rekapitulieren. Zur Mutter des Jungen aus der Nahbarschaft bestand ein gutes Verhältnis. Der durchaus schon älter wirkende 13-Jährige habe sich offenbar in sie verliebt, sagte die 32-Jährige. Jedenfalls habe er dies schriftlich mitgeteilt. Und die Pulsnitzerin brachte vor Gericht auch eigene Gefühle ins Spiel, die allerdings zwischen Erwachsenen und Kindern unwichtig sind. Hier kommt es allein auf die Tatsachen an.

Es blieb nicht bei Küssen



Man habe sich in der ersten Ferienwoche zum gemeinsamen Filmschauen in der Wohnung der Angeklagten verabredetet. Nix Anrüchiges war eingelegt, sondern „Fast and Furious“, also reine Männer-PS-Fantasie. Allerdings gab es erste Küsse auf dem Sofa und später auf der Toilette einvernehmlichen, vollständigen Geschlechtsverkehr. Wer dort aktiver war, blieb offen. Halb zog sie ihn, halb sank er hin, könnte man frei nach Goethe sagen. Vier Wochen später ging das strafwürdige Liebesspiel weiter – bis die Angelegenheit im Haus aufflog. Da war Schluss mit Amore!

Das Schöffengericht folgte am Ende den Anträgen von Anklage und Verteidigung: Die nicht vorbestrafte Pulsnitzerin bleibt von einem Haftantritt verschont. Zwei Jahre Gefängnis drohen ihr aber, wenn sie sich in den nächsten drei Jahren irgendetwas zuschulden kommen lässt. Sie erhält einen Bewährungshelfer, muss 200 Stunden gemeinnützig arbeiten und trägt vollständig die Kosten des Verfahrens.