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Teure Fallen für Schnäppchenjäger

Die sächsische Verbraucherzentrale und die Polizei warnen vor Fake-Shops. Die immer zahlreicher werdenden falschen Internet-Verkaufsplattformen lassen sich mit ein paar Tricks aber erkennen.

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© Symbolfoto: dpa

Von Andrea Schawe

Der Kaffeevollautomat kostet statt 1 899 Euro nur 1 399 Euro, das Smartphone ist für die Hälfte des Ladenpreises zu haben, für Designerschuhe sollen nur 86,95 Euro überwiesen werden: Schnäppchen? „Das ist eine Masche“, sagt Arleen Becker von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Der gut gemachte Internetauftritt, die Preise und gute Bewertungen locken viele in den Fake-Shop, eine gefälschte Internet-Verkaufsplattform. In einigen Fällen stellen die Betrüger auch identische Kopien von Internetseiten echter Anbieter ins Netz. Allein in diesem Jahr gab es bei der Verbraucherzentrale Sachsen etwa 60 Anfragen von Betroffenen. Sie haben Waren bestellt, die gar nicht oder nur in gefälschter und mangelhafter Qualität geliefert wurden. „Manchmal kommen auch leere Pakete oder Boxen, die mit Zeitungen gefüllt sind“, sagt Becker.

Das Problem: Das Geld ist weg. „Der Schaden ist insgesamt beträchtlich“, so die Beraterin. Meist handle es sich um höherpreisige Waren: Elektronik, Markenbekleidung, Kaffeeautomaten, hochwertige Gas- oder Elektrogrills. Typisch sei, dass Fake-Shops oft verschiedene Bezahlmöglichkeiten anbieten. „Doch dann steht ganz unten: Aus technischen Gründen funktioniert zurzeit nur die Vorkasse oder Direktüberweisung“, erklärt Arleen Becker. „Eine Überweisung lässt sich bei der Bank nicht oder nur kurzfristig rückgängig machen.“

Deutliche Hinweise auf Fake-Shops

Die Preise sind weit unter dem Marktniveau.

Es bleiben nur die Zahlungsmöglichkeiten Vorkasse, Direktüberweisung oder Dienste wie Western Union, MoneyGram, paysafe oder Ukash übrig.

Fehlende Kontaktmöglichkeiten, eine unklare Unternehmeridentität und ein fehlendes oder unvollständiges Impressum weisen auf Fake-Shops hin.

In der Adresszeile fehlt das Kürzel „https://“ mit Vorhängeschloss.

Die Kundenbewertungen auf der Internetseite sind immer „sehr gut“ , Vertrauenssiegel können missbraucht werden.

Die Bestellbestätigung ist unvollständig oder fehlt.

Immer Produkte bei anderen Anbietern, auch vor Ort, vergleichen und nach negativen Erfahrungen anderer Kunden suchen.

Liste betrügerischer Online-Shops unter www.watchlist-internet.at

Quelle: Verbraucherzentrale/Polizei

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Die meisten Kunden suchen erst Beratung, wenn das Geld schon weg ist. Wenn keine Ware geliefert wird, empfehlen die Verbraucherzentralen, dem Unternehmen nachweislich eine Frist zur Lieferung zu setzen. Verstreicht diese, kann man den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Zahlt der Unternehmer das Geld jedoch nicht zurück, bleibt nur der Klageweg oder ein vorgeschaltetes Mahnverfahren. „Oft haben die Betroffenen aber gar keinen Kontakt mehr zum Anbieter, etwa weil die Internetseite nicht mehr erreichbar ist“, sagt Becker. Häufig gibt es den Online-Shop nur ein paar Tage. Dann bleibe nur noch die Strafanzeige – am besten mit gesichertem E-Mail-Verkehr und Screenshots, empfiehlt die Polizei.

Allein in den vergangenen zwei Jahren ermittelte die Polizei in mehr als 6 180 Fällen von Warenbetrug im Internet. Betreiber oder Beteiligte von Fake-Shops machen sich des Betruges, des Computerbetruges oder der Geldwäsche strafbar. Um sie besser verfolgen zu können, wurde bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine Zentralstelle zur Bekämpfung von Cybercrime wie Fake-Shops eingerichtet. Die Dresdner Ermittler führen seit dem vergangenen Jahr auch ein bundesweites Sammelverfahren gegen die Betreiber der Plattform www.pewe24.com.

„Besondere Bedeutung kommt im Rahmen der Strafverfolgung der Vernetzung der beteiligten Behörden zu“, teilte Sachsens Verbraucherschutzministerin Barbara Klepsch (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Landtagsfraktion mit. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden beteilige sich an einer Arbeitsgruppe, die eine zentrale Schnittstelle für besondere Ermittlungsverfahren errichten soll. Darüber sollen die Behörden über Cybercrime-Verfahren, bei denen es Betroffene in ganz Deutschland gibt, informiert und die Verfahren zentral koordiniert werden. So könnten gleiche Ermittlungen bei mehreren Dienststellen vermieden werden, sagte Klepsch. Außerdem zeige sich besonders bei Fake-Shops das Gesamtbild erst durch mehrere Einzelfälle.