Merken

So kommen private Bauherren ans Fördergeld

Für Freitaler, Wilsdruffer, Bannewitzer und andere gibt es Zuschüsse aus dem EU-Programm Leader. So funktioniert es.

Teilen
Folgen
© Egbert Kamprath

Von Anja Ehrhartsmann

Freital/Wilsdruff/ Bannewitz. Rund 33,5 Millionen Euro stehen der Leader-Region Silbernes Erzgebirge – zu der auch Freital, Bannewitz, Wilsdruff, Tharandt und Klingenberg gehören – bis 2020 zur Verfügung. 27 Gemeinden mit 281 Ortsteilen gehören zu der sachsenweit größten Leader-Region, die sich zum Ziel gesetzt hat, mit Tradition und Innovation eine lebenswerte Region zu gestalten. „Leader ist nichts, was schnell geht. Wenn für das kommende Jahr etwas geplant ist, ist jetzt die richtige Zeit, um einen Antrag zu stellen“, sagt Bettina Bezold aus Colmnitz, Regionalmanagerin der Leader-Region Silbernes Erzgebirge. Bis der Antrag alle Hürden genommen hat, können mehrere Monate vergehen.

Was ist das Förderprogramm Leader?

Mit dem Programm Leader fördern die Europäische Union und der Freistaat Sachsen Projekte, die zur Stärkung des ländlichen Raumes dienen. Grundlage sind Entwicklungsstrategien, die innerhalb der jeweiligen Regionen selbst erarbeitet wurden. Zahlreiche Beteiligte haben daran mitgewirkt. Sie haben entschieden, welche Ziele wichtig sind und welche Maßnahmen mit wie viel Fördermitteln unterstützt werden sollen. Zum Beispiel stehen für den Bereich „Ortsentwicklung und Wohnen“ rund 5,3 Millionen Euro bereit.

Wer kann einen Antrag stellen?

Nicht nur Kommunen, Gewerbetreibende, Kirchen oder Stiftungen können einen Antrag auf Fördermittel stellen, sondern gerade auch Privatpersonen und Vereine.

Was wird gefördert?

Es gibt sieben verschiedene Bereiche beziehungsweise Handlungsfelder, die in einem Aktionsplan festgeschrieben sind. Handlungsfeld A umfasst etwa das Thema „Ortsentwicklung und Wohnen“. Darunter fällt zum Beispiel die barrierefreie Gestaltung von Plätzen oder öffentlichen Gebäuden. Aber auch private Bauprojekte können in diesem Bereich gefördert werden. Unterstützung gibt es auch für Modernisierungsmaßnahmen an denkmalgeschützter Bausubstanz. Unabhängig von den Gesamtkosten beträgt der Maximalzuschuss 135 000 Euro. Bei Förderanträgen von Gewerbetreibenden liegt der bei maximal 200 000 Euro. Es werden bauliche Maßnahmen gefördert, aber auch Dorfentwicklungskonzepte oder Studien.

Wie kann ich einen Antrag stellen?

Am besten ist es, die eigene Idee erst einmal aufzuschreiben und dann einen Beratungstermin mit dem Regionalmanagement zu vereinbaren, rät Bettina Bezold. Lässt sich die Idee dann tatsächlich bezuschussen, muss der Antragsteller warten, bis der entsprechende Förderbereich dran ist. Dieser sogenannte Aufruf erfolgt zwei Mal pro Jahr.

Was muss unbedingt beachtet werden?

Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Der Standort des Vorhabens muss in der Region Silbernes Erzgebirge liegen und die beantragte Fördersumme mehr als 5 000 Euro betragen. Wenn eine Förderung für eine bauliche Maßnahme beantragt wird, muss nachgewiesen werden, dass der Antragsteller Eigentümer oder Erbbauberechtigter ist. Die Maßnahme muss außerdem komplett vorfinanziert werden, denn die Fördergelder werden erst nach Abschluss ausbezahlt. Voraussetzung ist außerdem, dass für das Vorhaben keine anderen Fördermittel des Freistaates Sachsen, des Bundes oder der EU beantragt wurden.

Wer entscheidet über den Antrag?

Erster Schritt ist die Auswahl durch eine lokale Aktionsgruppe. Die bewerten das Vorhaben und reichen das Projekt an den Koordinierungskreis weiter, der aus 23 stimmberechtigten Mitgliedern besteht. Dort wird eine Auswahl getroffen. Es werden diejenigen Vorhaben zur Förderung ausgewählt, die am besten dazu beitragen, die Ziele des Silbernen Erzgebirges zu erreichen. Die Auswahl eines Vorhabens stellt jedoch noch keine Förderzusage dar. Ein positives Votum des Koordinierungskreises für ein Vorhaben ist aber zwingende Voraussetzung für einen Fördermittelantrag. Die zweite Stufe ist dann das Landratsamt. Dort werden die Förderanträge abgegeben und geprüft. Die Förderzusage wird erst durch die Bewilligung der Landratsamtsbehörde rechtskräftig.