Merken

Sieg für den Streuselkuchen

Zwischen deutschen und polnischen Bäckern hat es einen langen Rechtsstreit gegeben. Und alles wegen eines Irrtums.

Teilen
Folgen

Von Daniela Pfeiffer

Wenn das mal keine Krümelkackerei war. Nach vier Jahren dürfen deutsche Bäcker ihren Streuselkuchen wieder Schlesisch nennen – wenn er denn echter Schlesischer ist. Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) nun entschieden.

Ute Schober, die mit ihrem Mann Horst die Traditionsbäckerei Schober in Görlitz betreibt, freut sich über das Ende einer Ungerechtigkeit. Schließlich hat ihr Mann das Rezept für seinen Streuselkuchen noch vom Vater, und der kam aus Schlesien. Schlesischer kann ein Streuselkuchen gar nicht sein. Und nur mit Butterstreusel sei er echt, das ist ganz wichtig, betont Ute Schober. Nix da Puderzucker obendrauf. „Als damals das Verbot kam, hat sich eine Kundin bitterböse beschwert, wie das denn sein könne“, erinnert sie sich.

Die Initiative war von polnischer Seite ausgegangen. Im Juli 2011 hatte die Europäische Kommission auf Antrag Polens die Bezeichnung „Kolocz slaski/Kolacz slaski“ in das Register der geschützten geografischen Angaben eingetragen. Die polnischen Begriffe, die im EU-Amtsblatt mehrfach mit „Schlesischer Streuselkuchen“ wiedergegeben wurden, wurden als geschützte geografische Angabe für die Woiwodschaft Oppeln und Teile der Woiwodschaft Schlesien eingetragen. Das erklärt der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks noch einmal, der gestern über das Gerichtsurteil informierte. Sein Verband hatte geklagt, weil er es sich nicht gefallen lassen wollte, dass Bäcker mit Schlesischem Streuselkuchen diesen nicht mehr als solchen verkaufen durften.

Das Gericht der Europäischen Union entschied nun, dass die Erwähnung der Bezeichnung Schlesischer Streuselkuchen in der deutschen Fassung des EU-Amtsblatts ein redaktioneller Fehler gewesen sei. Schlesische Streuselkuchen würden nicht von der geschützten geografischen Angabe „Kolocz slaski“ oder „Kolacz slaski“ erfasst. Die Eintragung könne deutschen Bäckern, die solchen Streuselkuchen herstellen und vermarkten, nicht entgegengehalten werden. Zwar bleibt der Begriff geschützt, und die Einträge bestehen, jedoch wird die Übersetzung nun nur Schlesischer Kuchen sein. „Das ist ein Erfolg für das Bäckerhandwerk“ freut sich Michael Wippler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. „Unsere Klage richtete sich nicht gegen die polnischen Handwerksbäcker, zu denen wir sehr freundschaftliche Beziehungen unterhalten. Unser Ziel war lediglich Rechtssicherheit für unsere Mitgliedsbetriebe.“