Merken

Schwieriges Verbot

Die rechtsextreme Partei „Der III. Weg“ hat Zulauf. Bayerns Landtag will die Aktivitäten untersagen, Sachsen ist skeptisch.

Teilen
Folgen
© Screenshot Partei-Website

Von Thilo Alexe

Sie fordert einen deutschen Sozialismus. Sie tritt ein für ein Deutschland, das größer ist als die BRD. Und sie will „kinderreichen Familien zur Abwendung des drohenden Volkstodes“ besondere Unterstützung zukommen lassen. Für den sächsischen Verfassungsschutz ist klar, dass sich die Partei „Der III. Weg“ am Nationalsozialismus orientiert. Die Forderung nach der Schaffung eines deutschen Sozialismus „legt eine Verbindung zur völkisch-nationalistischen Weltanschauung des 25-Punkte-Programms der NSDAP nahe“, heißt es im aktuellen Jahresbericht des Dienstes.

Die Partei, die 2013 aus einem mittlerweile verbotenen Verbund rechtsextremer Kameradschaften hervorging, ist stark in Bayern. Sie zeigt aber auch Präsenz in Sachsen. Die Zahl von etwa 90 Mitgliedern im hiesigen Freistaat wirkt zwar vergleichsweise klein. Binnen Jahresfrist hat sie sich allerdings verdoppelt. Die Linkenabgeordnete Kerstin Köditz, die von der Staatsregierung regelmäßig Daten zur rechtsextremen Szene abfragt, konstatiert: „Hier in Sachsen dürfte ,Der III. Weg‘ – von der Öffentlichkeit kaum bemerkt – schon fast so stark geworden sein wie im Stammland Bayern, wo sich viele frühere Anhänger des verbotenen Kameradschafts-Netzwerkes ,Freies Netz Süd‘ angeschlossen haben.“

Verfassungsschützer bescheinigen der Organisation ein hohes Mobilisierungspotenzial. Unter dem Motto „Ein Licht für Dresden“ will sie am Wochenende im thüringischen Nordhausen der „Opfer des alliierten Bombenterrors in Deutschland“ gedenken. Sie bezeichnet den Aufmarsch als „nationalrevolutionäre Heerschau“. Die Partei betreibt zudem eine umstrittene Karte, auf der Asylbewerberunterkünfte eingezeichnet sind. Motto: „Kein Asylantenheim in meiner Nachbarschaft.“

In Bayern wächst der Widerstand gegen den „III. Weg“. CSU und Grüne machen sich in seltener Einigkeit für ein Verbot stark. Der Verfassungsausschuss des dortigen Landtages stimmte für zwei Anträge der beiden Fraktionen. Darin wird die bayerische Staatsregierung aufgefordert, sich beim Bund für ein Verbot des „III. Wegs“ einzusetzen. Dessen politische Zielsetzung sei „gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet“, heißt es in einem Papier der Christsozialen. Für Landtagsvizepräsidentin Ulrike Gote (Grüne) ist „Der III. Weg“ ein Sammelbecken der rechtsextremen Szene, das das Parteinprivileg missbraucht. Einig sind sich die Fraktionen darin, dass die Organisation als Verein und nicht als Partei zu betrachten sei. Ein Vereinsverbot ist einfacher durchsetzbar als das einer Partei, die gesetzlichen Schutz genießt. Doch diese Sicht ist strittig.

In Sachsen gibt es skeptische Stimmen zu der Verbotsprüfung. Der innenpolitische Experte der Grünen im Landtag, Valentin Lippmann, betont: „Ich warne bei Überlegungen zum Verbot rechtsextremer Organisationen grundsätzlich vor Schnellschüssen.“ Für Lippmann ist es keineswegs eindeutig, dass es sich beim „III. Weg“ um einen Verein handelt. Die Prüfung der bayerischen Regierung müsse abgewartet werden. Fraglich sei zudem, ob ein Verbot die Szene schwächt. Gerade die Gründung des „III. Wegs“ zeige, wie schnell Ersatzstrukturen geschaffen werden können. Lippmann plädiert für die Stärkung der Zivilgesellschaft in den Hochburgen der Organisation. Diese hat, wie sie es nennt, Stützpunkte in West- und Mittelsachsen sowie im Vogtland. Köditz zufolge ist Plauen ein Aktionsschwerpunkt.

Auch die Linkenpolitikerin fordert, dass sächsische Behörden genau prüfen, ob es sich beim „III. Weg“ um eine Partei oder einen Verein handelt. Diese stehen, wie eine Anfrage von Köditz ergab, bei der Frage im Austausch mit anderen Ländern und dem Bund. Das sächsische Innenministerium neigt zu der Sicht, dass die Organisation eine Partei ist. „Im Ergebnis“ eines Behördenaustauschs „wurde die Parteieigenschaft bejaht“, teilt das Ministerium auf SZ-Anfrage mit. Ein Parteiverbot könne nur das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Bundestages, des Bundesrates oder der Bundesregierung aussprechen.

Ein Antrag sei „mehrfach geprüft“, aber angesichts des NPD-Verbotsverfahrens zurückgestellt worden. Die NPD wurde letztlich nicht verboten. Daher, so das Ministerium, werden einem Anlauf zum Verbot des „III. Weges“ derzeit „keine hinreichenden Erfolgsaussichten beigemessen“.