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Sänger von Waldheim freigesprochen

Der Angeklagte stand wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Dort sagte er kein Wort, sondern kommunizierte mit selbstgebastelten Bildern mit Emojis.

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© Harry Haertel

Von Tina Soltysiak

Chemnitz/Waldheim. Der sogenannte „Sänger von Waldheim“ ist am Montag vom Landgericht Chemnitz freigesprochen worden. Er musste sich unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung in drei Fällen verantworten. Zwei Männern soll er mit seinem Musikinstrument, einer Gitarre beziehungsweise Ukulele, auf den Kopf geschlagen haben. Einer Frau soll er einen so heftigen Schlag gegen den Hals versetzt haben, dass sie stürzte und sich Prellungen sowie eine Gehirnerschütterung zuzog.

Das Auftreten des Angeklagten vor Gericht war unkonventionell: Er sprach nicht, kommunizierte stattdessen mit Stift und Papier mit seinem Verteidiger und mit selbstgebastelten Bildern mit Emojis, um seinen Emotionen Ausdruck zu verleihen. Der Angeklagte leide unter einer seelischen Störung, einer Psychose, erklärte eine Psychiaterin. Das Landgericht hatte darüber zu entscheiden, ob für ihn die Unterbringung in einem Maßregelvollzug infrage gekommen wäre. Die Medizinerin hielt das für nicht sinnvoll. Sie empfahl stattdessen, für ihn eine Form der Betreuung zu finden. Wichtig sei, dass der Angeklagte einen geregelten, strukturierten Tagesablauf bekomme.

Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft plädierten auf Freispruch. Aufgrund der Erkrankung hielt auch das Schöffengericht einen Freispruch für vertretbar, obwohl für alle Verfahrensbeteiligten kein Zweifel daran besteht, dass sich die Taten wie angeklagt zugetragen haben. Die Prozesskosten trägt der Staat.