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Neuwahl der AfD-Bundestagskandidaten empfohlen

Die Plätze eins bis fünf für die Landesliste zur Bundestagswahl hat die AfD eigentlich schon vergeben. Doch wegen des Verfahrens gibt es Bedenken. Besser alles neu, meint der stellvertretende Landeswahlleiter.

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Dresden. Sachsens stellvertretender Landeswahlleiter Robert Kluger hat der AfD eine komplette Neuwahl der Landesliste für die Bundestagswahl empfohlen. Es sei seiner Ansicht nach zwar rechtlich unbedenklich, wenn die Ende Januar auf einem Parteitag unterbrochene Aufstellungsversammlung zur Wahl der Kandidaten Anfang März fortgesetzt werde, sagte er am Freitag. Eine Garantie, dass auch der Landeswahlausschuss dieser Rechtsauffassung folge, wenn er im Sommer über die Zulassung der Liste zu entscheiden habe, könne er aber nicht geben. Zuvor hatte die „Freie Presse“ über die Empfehlung berichtet.

Der AfD-Landesvorstand wollte noch am Freitag über das weitere Vorgehen beraten, wie Generalsekretär Uwe Wurlitzer sagte. Eine Entscheidung wird für Anfang kommender Woche erwartet. Die Partei hatte Kluger um eine rechtliche Bewertung gebeten.

In Klipphausen hatte die AfD vor zwei Wochen die ersten fünf Plätze der Landesliste bestimmt. Zur Spitzenkandidatin wurde die Landes- und Bundesvorsitzende Frauke Petry gewählt. Auf Platz zwei kam der wegen seiner Nähe zum Thüringer AfD-Chef Björn Höcke umstrittene Dresdner Richter Jens Maier.

Wenn es zu einer Fortsetzung der aus zeitlichen Gründen unterbrochenen Aufstellungsversammlung kommen sollte, könne die Wahl aber wieder nur durch Delegierte, nicht durch einen Mitgliederparteitag erfolgen, sagte Kluger. In der AfD war überlegt worden, die Wahl bei einem Parteitag fortzusetzen, an dem jedes Mitglied teilnehmen könnte. Dies sei nur bei einer kompletten Neuwahl der Liste möglich, erläuterte Kluger.

Für unbedenklich hält er es hingegen, dass nicht schon in Klipphausen zwei Versammlungsteilnehmer bestimmt wurden, die laut Gesetz einen ordnungsgemäßen Verlauf der geheimen Wahl an Eides statt versichern müssen. Dies könne auch noch im Falle der Fortsetzung der Aufstellungsversammlung geschehen. (dpa)