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Mithäftling bestätigt Geständnis

In der Zelle hat Helmut S. zugegeben, Heike Wunderlich 1987 vom Moped gezogen, missbraucht und umgebracht zu haben. Allerdings wurde der Prozesszeuge vor Jahren wegen Falschaussage verurteilt.

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© dpa

Zwickau. Mehr als 30 Jahre lang soll Helmut S. geschwiegen haben, um dann auf eine unvermittelte Frage alles zuzugeben: Im Prozess um den Mord an Heike Wunderlich hat ein Mithäftling des Angeklagten bestätigt, dass dieser die Tat bei einem Gespräch Ende Mai eingeräumt habe. Helmut S. habe auf Nachfrage gesagt, dass er jemanden vom Moped gezogen, missbraucht und umgebracht habe, sagte der Zeuge am Montag vor dem Zwickauer Landgericht. Zu dem sogenannten Zellengeständnis sei es gekommen, nachdem er den 62-Jährigen Helmut S. unvermittelt auf den Grund seiner Inhaftierung angesprochen habe.

Die beiden Männer teilten sich demnach erst seit vier Tagen die Zelle in der Haftanstalt Zwickau. Dort sitzt der Beschuldigte - ein Frührentner aus dem thüringischen Gera - derzeit in Untersuchungshaft. Nach Auskunft der Nebenklage soll sich der Mann in die Zelle von Helmut S. verlegen lassen haben, weil er Erfahrung als Pfleger hat. Der Frührentner aus dem thüringischen Gera ist nach einem Schlaganfall gesundheitlich eingeschränkt - in welchem Ausmaß ist ein strittiges Thema in dem seit Herbst laufenden Verfahren.

Mit unzähligen Detailfragen versuchten die Prozessbeteiligten die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu klären. Der Mann sitzt wegen Fahrens ohne Führerschein bis Ende des Jahres hinter Gittern. Es ist nach einer Jugendstrafe sein zweiter Gefängnisaufenthalt. Vor rund zehn Jahren wurde er zudem wegen Falschaussage und Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Mehrfach kam es zu Ungereimtheiten und Widersprüchen, deckten sich Aussagen vor dem Schwurgericht nicht mit denen bei der Polizei. Der Zellengenosse war Anfang Juni vernommen worden, nachdem er sich zunächst an eine Vollzugsbeschäftigte, den Gefängnispfarrer und schließlich per Brief an die Staatsanwaltschaft gewandt hatte.

„Ich halte den Zeugen für uneingeschränkt glaubwürdig“, sagte Guido Zengerle nach Ende des 34. Verhandlungstages. Der Rechtsanwalt vertritt den älteren Bruder von Heike Wunderlich als Nebenkläger. Dass er seine Aussagen nicht genauso wiedergeben könne, führe er auf die rudimentäre Schulbildung des Mannes zurück. Dennoch habe er viele Details genannt, die sich mit Aussagen anderer Zeugen deckten. Entscheidend sei jedoch am Ende, welchen Glauben das Gericht dem Mann schenke.

Helmut S. wird vorgeworfen, am 9. April 1987 die damals 18-Jährige nahe Plauen im Vogtland vergewaltigt und getötet zu haben. Erst durch moderne DNA-Analysen konnte er als mutmaßlicher Täter ermittelt werden. (dpa)