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Ladendetektiv greift durch

Bei einer Auseinandersetzung in Freital wird ein Asylbewerber mit Pfefferspray verletzt. Das hat ein Nachspiel vor Gericht.

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© Sebastian Schultz

Von Yvonne Popp

Freital/Osterzgebirge. Ab wann ist es gerechtfertigt, Pfefferspray gegen einen Menschen einzusetzen? Mit dieser Frage musste sich kürzlich das Amtsgericht in Dippoldiswalde auseinandersetzen. Angeklagt war ein 34-jähriger Ladendetektiv, weil er sich mittels dieses Reizgases gegen einen aggressiven Asylbewerber zur Wehr gesetzt hatte. Dieser erlitt starke Rötungen im Augenbereich und musste ärztlich behandelt werden.

Zu der Auseinandersetzung zwischen beiden war es laut Anklage am 23. Februar dieses Jahres im Penny-Markt an der Bahnhofsstraße in Freital gekommen. Zusammen mit zwei weiteren Männern, vermutlich ebenfalls Asylbewerber, hatte das Opfer den Lebensmittelmarkt betreten und dort ganz gezielt die Konfrontation mit dem Angeklagten gesucht.

Dieser verwies die Männer des Hauses. Aber nur die zwei Begleiter verließen den Markt umgehend. Der Geschädigte blieb und drohte dem Detektiv weiter, bis der zwei Meter große Deutsche schließlich das Reizgas zückte und kurz darauf auch einsetzte. Bei dem Spray handelte es sich nicht um CS-Gas, auch als Tränengas bekannt, sondern um ein Pfefferspray, das zur Tierabwehr, nicht aber für den Einsatz gegen Menschen zugelassen ist.

Vor Gericht räumte der Verteidiger im Namen seines Mandanten den Vorwurf der Körperverletzung ein. Allerdings gebe es zu diesem Vorfall eine Vorgeschichte, führte er an. Schon einen Tag vor der Tat sei der Geschädigte mit einer größeren Gruppe von Männern im Penny-Markt erschienen. Dort, so erklärte der Anwalt, habe der Pulk die Mitarbeiter des Marktes angepöbelt, sogar bespuckt. Diese Übergriffe seien so massiv gewesen, dass der Angeklagte die Polizei rufen musste. Als die Beamten eintrafen, war der rüde Trupp aber bereits verschwunden. Noch am selben Abend kamen die Männer zurück in den Laden und machten erneut Ärger. So schlimm, dass die Inhaberin das Geschäft schließen und erneut die Polizei rufen musste. Und wie schon zuvor war auch hier der polizeibekannte Asylbewerber wieder mit dabei.

Er selbst schien aber kein großes Interesse daran gehabt zu haben, sich vor Gericht zum Geschehenen zu äußern. Unentschuldigt blieb er der Verhandlung fern. Da der Detektiv den Einsatz des Pfeffersprays aber zugegeben und zwei Zeugen, darunter ein Polizeibeamter, die Vorgeschichte und eigentlichen Tathergang bestätigt hatten, war seine Aussage nicht erforderlich.

Der Staatsanwalt erkannte das Vorgeschehen und die Provokationen seitens des Geschädigten an. Er beantragte eine Geld- statt einer Freiheitsstrafe. Dem kam Richterin Daniela Höllrich-Wirth auch nach. Sie verurteilte den vorbestraften Familienvater aus Radebeul zur Zahlung von 1 800 Euro. Notwehr kam hier als verteidigendes Argument nicht infrage, sagte die Richterin, denn Pfeffersprays seien nun einmal Waffen. Der Einsatz des Gases wäre nur dann gerechtfertigt gewesen, wenn der Angeklagte damit einen gleichwertigen Angriff hätte abwehren müssen, erklärte sie. Die Schubser und angetäuschte Schläge des Geschädigten seien das aber nicht gewesen. Sie war der Ansicht, dass der große und kräftige Angeklagte sich hätte anders zur Wehr setzen können.