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„Frisierte Simsons sind lebensgefährlich“

Mopeds mit 90 Stundenkilometer sind schwer einzuschätzen. Nicht nur für die Fahrer, sagt ein Verkehrsexperte.

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© André Schulze/Archiv

Riesa. Nachdem die Riesaer Polizei binnen weniger Tage sieben aufgemotzte Simson-Mopeds eingezogen hatte, wird in der Stadt teils hitzig über diese Maßnahme diskutiert. Die SZ hat mit dem Bautzener Verkehrsrechtler Prof. Dieter Müller über das Thema gesprochen.

Verkehrsrechtler Dieter Müller lehrt an der Hochschule der Sächsischen Polizei in Rothenburg.
Verkehrsrechtler Dieter Müller lehrt an der Hochschule der Sächsischen Polizei in Rothenburg. © Robert Michalk/Archiv

Herr Müller, sieben „Simmen“ hat die Polizei in Riesa zuletzt beschlagnahmt. Darunter waren wohl nicht nur solche, die mehr Leistung bringen. Ein Besitzer hatte etwa das Schutzblech verändert. Mal ehrlich: Ist das nicht übertrieben?

Es kommt immer darauf an, was für einen Verdacht die Polizisten haben. So eine Beschlagnahme ist ein starker Grundrechtseingriff, das wird in aller Regel nur dann gemacht, wenn auch der Verdacht auf eine Verkehrsstraftat oder eine bedeutende Ordnungswidrigkeit besteht, für die es Punkte gibt.

Was heißt das bezogen auf die Simson-Mopeds?

Die Maschine müsste so verändert worden sein, dass sie fahrerlaubnispflichtig für eine Fahrerlaubnisklasse wird, die der Fahrer nicht besitzt. Oder es liegt ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz vor. Das sind schon erhebliche Straftaten.

Sie gehen also davon aus, dass es nicht allein optische Änderungen sind, die zur Sicherstellung geführt haben?

Genau. Man muss sehen: Wenn ein Moped so verändert wird, dass es 80 oder 90 fährt – dafür ist das ganze Fahrzeug nicht ausgelegt. Das ist lebensgefährlich. Deshalb wird in solchen Fällen auch das Moped beschlagnahmt, um es dann von Dekra oder Tüv begutachten zu lassen – auch, wenn erst einmal nur der Verdacht bestehen mag, dass die Leistung erhöht wurde.

Um beim eingangs genannten Beispiel zu bleiben: Das verkürzte Schutzblech ist also höchstens der erste Anhaltspunkt?

Bei nassen Straßen kann das natürlich auch dazu führen, dass etwa das Visier eines nachfolgenden Mopedfahrers beschmutzt wird. Wobei das aber ein geringerer Verstoß ist. Die Motorkraft ist da bedeutender. Der Fahrer kann das Verhalten einer umgebauten Maschine oft nicht abschätzen. Er hat schließlich meist keinen Motorradführerschein gemacht. Im schlimmsten Fall kommt es zur Kollision, meist an Kurven oder Stellen, an denen gebremst wird. Die meisten wissen gar nicht, wie gefährlich das ist. Und für die anderen Verkehrsteilnehmer sind diese Simmen auch unberechenbar.

Wie meinen Sie das?

Gerade in den neuen Bundesländern kennen viele noch die Simson. Die wenigsten rechnen damit, dass die schneller als mit 45 oder 60 unterwegs ist – und verhalten sich entsprechend.

Welche Folgen hat denn ein Unfall mit einer solchen frisierten Simson – einmal abgesehen vom Verletzungsrisiko für den Fahrer?

Der Versicherungsschutz erlischt im Verhältnis zur eigenen Versicherung. Das heißt, der andere bekommt zwar alles von der Versicherung des Halters des Mopeds bezahlt. Der Halter des Mopeds wird aber von der eigenen Versicherung in Regress genommen, weil er sich vorsätzlich oder grob fahrlässig über die vertraglichen Bestimmungen des Versicherungsvertrages hinweggesetzt hat.

Egal, wer an dem Unfall eigentlich schuld hat?

Grundsätzlich nicht; denn es gilt: Wer einen Verkehrsunfall verschuldet, muss für die zivilrechtlichen Folgen aufkommen. Aber oft wird die Schuld geteilt, und dann holt sich die eigene Versicherung das Geld von demjenigen wieder, der sein Moped technisch manipuliert hat. Und sollte sich bei dem Unfall noch jemand verletzen, dann ist der junge Mopedfahrer auch noch Straftäter der fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 StGB.

Die Polizei spricht von einer zufälligen Häufung der Fälle. Kann es nicht sein, dass die Beamten genauer hinschauen?

Bei uns in den Schulungen ist das ein ständiges Unterrichtsthema. Das hat aber auch mit der Kontrolldichte zu tun: Gerade in den Großstädten bleibt der Polizei häufig gar keine Zeit mehr, solche Delikte zu verfolgen. Das ist in ländlicheren Gebieten vielleicht etwas anders.

Und wir hatten schon gedacht, dass im Polizeirevier jetzt ein Simson-Kenner auf Streife fährt …

Dass sich jemand spezialisiert hat, das gibt es durchaus. Solche Beamten kennen sich dann super in der Materie aus und haben eine hohe Trefferquote.

Zurück zu den Riesaer Fällen: Angenommen, der Verdacht der Polizisten bewahrheitet sich und die Jugendlichen waren auf frisierten Mopeds unterwegs – was blüht ihnen in so einem Fall?

Eine Geldstrafe, eine Sperrfrist für den Führerscheinerwerb von minimal sechs Monaten, Punkte in Flensburg, und wenn sie die Fahrerlaubnis auf Probe hatten, dann wird es sehr, sehr teuer.

Hat das Ganze auch Auswirkungen auf den Erwerb des Pkw-Führerscheins?

Wenn eigentlich eine höhere Führerscheinklasse zum Fahren notwendig gewesen wäre, dann gilt das als Fahren ohne Fahrerlaubnis. Und zwar in mehreren Fällen, weil ein ganzer Zeitraum betrachtet wird. Das heißt, die Jugendlichen müssen in einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung rechtfertigen, warum sie mit so einer getunten Maschine unterwegs waren – und dafür gibt es eigentlich keine Rechtfertigung. Die bauen sich einen Berg an Schulden und versauten Chancen auf. Eines ärgert mich besonders.

Was denn?

Die Eltern lassen ihre Kinder gewähren. Wenn ich als Vater das Geld dafür gebe, dann bin ich als Vater mit dran. Ich werde selbst zum Straftäter, weil ich mein Kind ohne Fahrerlaubnis fahren lasse.

Das Gespräch führte Stefan Lehmann.